Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

« Pflanzenschutzmittel

Aligal 2

Zulassungsnummer: 053884-00

Formulierung
Gas (in Druckpackung)
erstmals zugelassen
26.03.2025
zugelassen bis
30.04.2038
Wirkungsbereich
Akarizid, Insektizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
11736-02187-AI-0-GA
Mittel mit geringem Risiko
nein

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Kohlendioxid carbon dioxide 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
AIL

Anwendungen (12)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Getreideerzeugnisse, Vorratslagerndes Getreide Insekten gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung 053884-00/00-001
Vorratslagerndes Getreide, Getreideerzeugnisse Insekten Druckkammer 053884-00/00-002
Arzneipflanzen Insekten Druckkammer 053884-00/00-003
Vorratsgüter, (-) Vorratslagerndes Getreide, (-) Arzneipflanzen, (-) Grieß, (-) Expeller Insekten Druckkammer 053884-00/00-004
Vorratslagerndes Getreide, Getreideerzeugnisse Milben Druckkammer 053884-00/00-005
Arzneipflanzen Milben Druckkammer 053884-00/00-006
Tabak Milben Druckkammer 053884-00/00-007
Vorratsgüter, (-) Vorratslagerndes Getreide, (-) Arzneipflanzen, (-) Grieß, (-) Expeller +1 Milben Druckkammer 053884-00/00-008
Vorratslagerndes Getreide Insekten Flachlager 053884-00/00-009
Fetthaltige Samen Insekten Flachlager 053884-00/00-010
Vorratslagerndes Getreide Milben Flachlager 053884-00/00-011
Fetthaltige Samen Milben Flachlager 053884-00/00-012

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SF430 Das Betreten der begasten Kammer darf erst erfolgen, wenn durch Messungen sichergestellt ist, dass die Konzentration an Kohlendioxid unterhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes liegt. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten.
SF431 Es ist sicherzustellen, dass begaste Kammern mit einem Warnhinweis versehen werden, der darauf hinweist, dass die Kammern mit Kohlenstoffdioxid begast wurden und Erstickungsgefahr besteht.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.