Aligal 2
Zulassungsnummer: 053884-00
- Formulierung
- Gas (in Druckpackung)
- erstmals zugelassen
- 26.03.2025
- zugelassen bis
- 30.04.2038
- Wirkungsbereich
- Akarizid, Insektizid
- Bienengefährdung
- keine Einstufung hinterlegt
- Versuchsbezeichnung
- 11736-02187-AI-0-GA
- Mittel mit geringem Risiko
- nein
Wirkstoffe
| Wirkstoff | englische Bezeichnung | Gehalt | Kategorie | EU-genehmigt |
|---|---|---|---|---|
| Kohlendioxid | carbon dioxide | 0 GK | Wirkstoff | ja |
Inhaber und Vertrieb
- Zulassungsinhaber
- AIL
Anwendungen (12)
| Kultur | Schaderreger | Anwendungsbereich | Anwendungs-Nr. |
|---|---|---|---|
| Getreideerzeugnisse, Vorratslagerndes Getreide | Insekten | gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung | 053884-00/00-001 |
| Vorratslagerndes Getreide, Getreideerzeugnisse | Insekten | Druckkammer | 053884-00/00-002 |
| Arzneipflanzen | Insekten | Druckkammer | 053884-00/00-003 |
| Vorratsgüter, (-) Vorratslagerndes Getreide, (-) Arzneipflanzen, (-) Grieß, (-) Expeller | Insekten | Druckkammer | 053884-00/00-004 |
| Vorratslagerndes Getreide, Getreideerzeugnisse | Milben | Druckkammer | 053884-00/00-005 |
| Arzneipflanzen | Milben | Druckkammer | 053884-00/00-006 |
| Tabak | Milben | Druckkammer | 053884-00/00-007 |
| Vorratsgüter, (-) Vorratslagerndes Getreide, (-) Arzneipflanzen, (-) Grieß, (-) Expeller +1 | Milben | Druckkammer | 053884-00/00-008 |
| Vorratslagerndes Getreide | Insekten | Flachlager | 053884-00/00-009 |
| Fetthaltige Samen | Insekten | Flachlager | 053884-00/00-010 |
| Vorratslagerndes Getreide | Milben | Flachlager | 053884-00/00-011 |
| Fetthaltige Samen | Milben | Flachlager | 053884-00/00-012 |
Anwendungsbestimmungen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| SF430 | Das Betreten der begasten Kammer darf erst erfolgen, wenn durch Messungen sichergestellt ist, dass die Konzentration an Kohlendioxid unterhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes liegt. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten. | – | – |
| SF431 | Es ist sicherzustellen, dass begaste Kammern mit einem Warnhinweis versehen werden, der darauf hinweist, dass die Kammern mit Kohlenstoffdioxid begast wurden und Erstickungsgefahr besteht. | – | – |
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| SS206 | Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. | – | – |
| SB166 | Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. | – | – |
| SB111 | Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. | – | – |
| SB010 | Für Kinder unzugänglich aufbewahren. | – | – |
| SB005 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. | – | – |
| SB001 | Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. | – | – |
Hinweise
- Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
- Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)
Signalwort
- Achtung
Gefahrensymbole
- GHS04
Gefahrenhinweise
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -Verletzungen verursachen.
Sicherheitshinweise
- Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.
- Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.
- An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Abpackungen
- 6.16 - 27.00 TX 50 (22)
Weitere Informationen
Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026
Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.