Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 31.07.2027

Butisan

Zulassungsnummer: 043401-00

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
14.09.2020
zugelassen bis
31.07.2027
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
14881-47981-H-3-SC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Metazachlor metazachlor 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
GO1

Anwendungen (17)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterraps Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 043401-00/00-001
Winterraps Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 043401-00/00-003
Sommerraps Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 043401-00/00-005
Sommerraps Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 043401-00/00-007
Meerrettich Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Acker-Senf, (-) Acker-Schmalwand, (-) Gemeines Hirtentäschel +1 Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 043401-00/01-006
Kohlrübe, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 043401-00/01-007
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Acker-Senf, (-) Acker-Schmalwand, (-) Gemeines Hirtentäschel +1 Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 043401-00/01-008
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 043401-00/01-009
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Acker-Senf, (-) Acker-Schmalwand, (-) Gemeines Hirtentäschel +1 Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 043401-00/01-010
Leindotter Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 043401-00/02-001
Krambe Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 043401-00/02-003
Markstammkohl Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 043401-00/02-005
Markstammkohl Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 043401-00/02-007
Zierpflanzen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 043401-00/03-001
Zierpflanzen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Stellflächen (Freiland) Genehmigung (Lückenindikation) 043401-00/03-003
Zierpflanzen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 043401-00/03-005
Baumschulgehölzpflanzen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 043401-00/04-001

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NG301-1 Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301).
NG346-1 Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 750 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMH15 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Parallelimporte mit diesem Referenzmittel

MittelKennzifferImporteurgültig bis
AGRO METAZACHLOR 107 AGROVIMA GmbH 31.07.2027
Butisan 500 SC 108 MENORA GmbH 31.07.2027
Bantux 500 109 STAR Agro Handels GmbH 31.07.2027
AGRO METAZACHLOR 111 AGROVIMA GmbH 31.07.2027
Rapsan SC 113 Q-CHEM nv 31.07.2027
Rapsan 114 Q-CHEM nv 31.07.2027
Starchem Metazachlor 500 SC 115 Star Chemicals doo 31.07.2027

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.