Zulassung endet binnen 12 Monaten: 31.07.2027
Butisan
Zulassungsnummer: 043401-00
- Formulierung
- Suspensionskonzentrat
- erstmals zugelassen
- 14.09.2020
- zugelassen bis
- 31.07.2027
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Bienengefährdung
- keine Einstufung hinterlegt
- Versuchsbezeichnung
- 14881-47981-H-3-SC
Wirkstoffe
| Wirkstoff | englische Bezeichnung | Gehalt | Kategorie | EU-genehmigt |
|---|---|---|---|---|
| Metazachlor | metazachlor | 0 GL | Wirkstoff | ja |
Inhaber und Vertrieb
- Zulassungsinhaber
- GO1
Anwendungen (17)
| Kultur | Schaderreger | Anwendungsbereich | Anwendungs-Nr. |
|---|---|---|---|
| Winterraps | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Freiland | 043401-00/00-001 |
| Winterraps | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Freiland | 043401-00/00-003 |
| Sommerraps | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Freiland | 043401-00/00-005 |
| Sommerraps | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Freiland | 043401-00/00-007 |
| Meerrettich | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Acker-Senf, (-) Acker-Schmalwand, (-) Gemeines Hirtentäschel +1 | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 043401-00/01-006 |
| Kohlrübe, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 043401-00/01-007 |
| Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Acker-Senf, (-) Acker-Schmalwand, (-) Gemeines Hirtentäschel +1 | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 043401-00/01-008 |
| Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 043401-00/01-009 |
| Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Acker-Senf, (-) Acker-Schmalwand, (-) Gemeines Hirtentäschel +1 | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 043401-00/01-010 |
| Leindotter | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 043401-00/02-001 |
| Krambe | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 043401-00/02-003 |
| Markstammkohl | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 043401-00/02-005 |
| Markstammkohl | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 043401-00/02-007 |
| Zierpflanzen | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 043401-00/03-001 |
| Zierpflanzen | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Stellflächen (Freiland) Genehmigung (Lückenindikation) | 043401-00/03-003 |
| Zierpflanzen | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) | 043401-00/03-005 |
| Baumschulgehölzpflanzen | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 043401-00/04-001 |
Anwendungsbestimmungen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NG301-1 | Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301). | – | – |
| NG346-1 | Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 750 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. | – | – |
| NW470 | Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. | – | – |
| SS110-1 | Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | – | – |
| SS2101 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |
| SS610 | Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| EB001-2 | SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) | – | – |
| NN2001 | Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. | – | – |
| NN2002 | Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. | – | – |
| NW262 | Das Mittel ist giftig für Algen. | – | – |
| NW264 | Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. | – | – |
| NW265 | Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. | – | – |
| SB001 | Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. | – | – |
| SB005 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. | – | – |
| SB010 | Für Kinder unzugänglich aufbewahren. | – | – |
| SB111 | Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. | – | – |
| SF245-02 | Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. | – | – |
| SS206 | Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. | – | – |
| WMH15 | Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15 | – | – |
| WH952 | Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen. | – | – |
Hinweise
- Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)
Signalwort
- Achtung
Gefahrensymbole
- GHS07
- GHS08
- GHS09
Gefahrenhinweise
- Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- Enthält 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- Kann vermutlich Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
- Sehr giftig für Wasserorganismen.
- Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
- Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Mund ausspülen.
- BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- Verschüttete Mengen aufnehmen.
- Unter Verschluss aufbewahren.
- Inhalt/Behälter ... zuführen.
Abpackungen
- 20.00 - 1000.00 LX 51 (11)
- 0.15 - 1.00 LX 10 (11)
- 0.15 - 1.00 LX 10 (12)
- 1.00 - 20.00 LX 22 (11)
- 3.00 - 10.00 LX 22 (12)
Vertriebserweiterungen
- Rapsan 500 SC (043401-60)
Parallelimporte mit diesem Referenzmittel
| Mittel | Kennziffer | Importeur | gültig bis |
|---|---|---|---|
| AGRO METAZACHLOR | 107 | AGROVIMA GmbH | 31.07.2027 |
| Butisan 500 SC | 108 | MENORA GmbH | 31.07.2027 |
| Bantux 500 | 109 | STAR Agro Handels GmbH | 31.07.2027 |
| AGRO METAZACHLOR | 111 | AGROVIMA GmbH | 31.07.2027 |
| Rapsan SC | 113 | Q-CHEM nv | 31.07.2027 |
| Rapsan | 114 | Q-CHEM nv | 31.07.2027 |
| Starchem Metazachlor 500 SC | 115 | Star Chemicals doo | 31.07.2027 |
Weitere Informationen
Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026
Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.