Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

« Pflanzenschutzmittel

DEGESCH-PLATE

Zulassungsnummer: 042688-00

Formulierung
Gaserzeugendes Produkt
erstmals zugelassen
04.05.2017
zugelassen bis
30.11.2027
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
DET-11750-I-3-GE

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Magnesiumphosphid magnesium phosphide 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
DET

Anwendungen (40)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Räume Insekten Räume 042688-00/00-001
Vorratslagerndes Getreide Insekten Räume 042688-00/00-002
Vorratslagerndes Getreide Insekten bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) 042688-00/00-003
Vorratslagerndes Getreide Insekten Container (für Warensendungen) 042688-00/00-004
Trockenobst Insekten Räume 042688-00/00-005
Trockenobst Insekten bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) 042688-00/00-006
Trockenobst Insekten Container (für Warensendungen) 042688-00/00-007
Getreideerzeugnisse Insekten Räume 042688-00/00-008
Getreideerzeugnisse Insekten bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) 042688-00/00-009
Getreideerzeugnisse Insekten Container (für Warensendungen) 042688-00/00-010
Trockengemüse Insekten Räume 042688-00/00-011
Trockengemüse Insekten bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) 042688-00/00-012
Trockengemüse Insekten Container (für Warensendungen) 042688-00/00-013
Kakao Insekten Räume 042688-00/00-014
Kakao Insekten bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) 042688-00/00-015
Kakao Insekten Container (für Warensendungen) 042688-00/00-016
Tabak Insekten Räume 042688-00/00-017
Tabak Insekten bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) 042688-00/00-018
Tabak Insekten Container (für Warensendungen) 042688-00/00-019
Ölsaat Insekten Räume 042688-00/00-020
Ölsaat Insekten bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) 042688-00/00-021
Ölsaat Insekten Container (für Warensendungen) 042688-00/00-022
Schalenobst Insekten Räume 042688-00/00-023
Schalenobst Insekten bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) 042688-00/00-024
Schalenobst Insekten Container (für Warensendungen) 042688-00/00-025
Kaffee Insekten Räume 042688-00/00-026
Kaffee Insekten bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) 042688-00/00-027
Kaffee Insekten Container (für Warensendungen) 042688-00/00-028
Tee Insekten Räume 042688-00/00-029
Tee Insekten bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) 042688-00/00-030
Tee Insekten Container (für Warensendungen) 042688-00/00-031
Gewürze Insekten Räume 042688-00/00-032
Gewürze Insekten bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) 042688-00/00-033
Gewürze Insekten Container (für Warensendungen) 042688-00/00-034
Arzneipflanzen Insekten Räume 042688-00/00-035
Arzneipflanzen Insekten bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) 042688-00/00-036
Arzneipflanzen Insekten Container (für Warensendungen) 042688-00/00-037
Heu Insekten Räume 042688-00/00-038
Heu Insekten bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512) 042688-00/00-039
Heu Insekten Container (für Warensendungen) 042688-00/00-040

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NT871 Vor der Anwendung ist zu prüfen, ob sich im zu begasenden Objekt wildlebende Tiere aufhalten. Bei Hinweisen auf die Nutzung eines Gebäudes durch Vögel oder Säugetiere geschützter Arten zur Jungenaufzucht hat die Begasung zu unterbleiben, sofern für die jeweilige Anwendung keine Risikominderungsmaßnahmen definiert sind, mit deren Hilfe eine Exposition ausgeschlossen werden kann.
NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EO004 SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden.
NW261 Das Mittel ist fischgiftig.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE1201 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SF5053 An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Gren
SF514-1 Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (größer oder gleich 0.01 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation übe
SF524 Bei Anwendung in Räumen/Lagern nach dem Start der Begasung diese sofort verlassen und verschließen. Bei Anwendung unter gasdichten Planen das zu behandelnde Gut gasdicht abdecken und nach dem Start der Begasung den Gefahrenbereich sofort verlassen.
SF526 Unter Deck dürfen unter Gas stehende Transportbehälter nur transportiert werden, wenn die Laderäume mit einer technischen Belüftung ausgestattet sind, deren Leistung mindestens zwei Luftwechsel pro Stunde betragen soll, bezogen auf den leeren Raum. In Deutschland sind gemäß GefStoffV in der jeweils geltenden Fassung, Anhang I Nr. 4.4.5 Abs. 1 die inter-national geltenden Empfehlungen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) für die Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Schi
SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST3312 Atemschutzgerät mit Filter (Typ/Kennfarbe...*)) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512. *) Atemschutzgerät, Gasfiltertyp (Kennbuchstabe, Kennfarbe) und Gasfilterklasse sind anzugeben.
VS005-1 Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten.
WMI24A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 24A
EO001 SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen.
EO002 SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
VH331 Der Gehalt an Arsen im technischen Wirkstoff darf 0,04 g/kg nicht überschreiten.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.