Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Karitsu

Zulassungsnummer: 036860-62 Vertriebserweiterung

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
22.06.2026
zugelassen bis
31.07.2037
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10255-01916-F-1-SC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Cyazofamid cyazofamid 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
ISK
Vertrieb
ISK

Anwendungen (12)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Kartoffel Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) Freiland 036860-62/00-001
Gurke Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 036860-62/01-001
Tomate Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 036860-62/01-002
Zucchini, Patisson Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 036860-62/01-003
Zierpflanzen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 036860-62/01-004
Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 036860-62/01-005
Tabak Blauschimmel (Peronospora tabacina) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 036860-62/01-006
Tomate, Aubergine Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 036860-62/02-001
Zucchini Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 036860-62/02-002
Zierpflanzen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 036860-62/02-003
Gurke Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 036860-62/02-004
Zierpflanzen Phytophthora-Arten (Phytophthora species) Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 036860-62/03-001

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
LM112 Pflanzenschutzmittel bei 5 °C - 35 °C lagern.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMFC4 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C4
VA803 Spritzflüssigkeit beim Ansetzen im Tank kontinuierlich rühren.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.