Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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POINTER SX

Zulassungsnummer: 035890-00

Formulierung
Wasserlösliches Granulat
erstmals zugelassen
02.12.2025
zugelassen bis
30.01.2035
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
12051-55300-H-1-SG

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Tribenuron Tribenuron 500 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
CHD

Anwendungen (7)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Ehrenpreis-Arten Freiland 035890-00/00-001
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale Acker-Kratzdistel Freiland 035890-00/00-003
Sommergerste, Sommerhafer, Sommerweichweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Ehrenpreis-Arten Freiland 035890-00/00-004
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Ehrenpreis-Arten Freiland 035890-00/00-007
Sommergerste, Sommerhafer, Sommerweichweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Ehrenpreis-Arten Freiland 035890-00/00-008
Sonnenblume Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Ehrenpreis-Arten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 035890-00/01-001
Sonnenblume Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Ehrenpreis-Arten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 035890-00/01-002

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMH2 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2
WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
LM103 Pflanzenschutzmittel nicht über 35 °C lagern.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.