Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Wühlmausköder Arrex

Zulassungsnummer: 033366-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Fertigköder
erstmals zugelassen
16.08.2011
zugelassen bis
31.12.2027
Wirkungsbereich
Rodentizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10137-11980-R-2-RB

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Zinkphosphid zinc phosphide 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
DET
Vertrieb
CEL

Anwendungen (10)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Gemüsekulturen Schermaus Freiland 033366-60/00-001
Obstkulturen Schermaus Freiland 033366-60/00-002
Zierpflanzen Schermaus Freiland 033366-60/00-003
Wiesen, Weiden Schermaus Freiland 033366-60/00-004
Weinrebe Schermaus Freiland 033366-60/00-005
Gemüsekulturen Schermaus Freiland 033366-60/00-006
Obstkulturen Schermaus Freiland 033366-60/00-007
Zierpflanzen Schermaus Freiland 033366-60/00-008
Weinrebe Schermaus Freiland 033366-60/00-009
Forstpflanzen Schermaus Freiland 033366-60/00-010

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NT663 Der Köder muss, gegebenenfalls unter Verwendung geeigneter Geräte, tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NT644 Das Mittel ist giftig für Haustiere.
NT660 Die Anwendung des Mittels ist außerhalb von Forsten nur durch verdecktes Ausbringen zulässig (§ 2 Abs. 1 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT667 Köder unzugänglich für Kinder und für Haus- und Wildtiere auslegen.
NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
WA855 Kühl und trocken lagern.
WW711 Bei angebrochener Packung muss mit abnehmender Wirksamkeit gerechnet werden.
VH352 Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pfl
VH298 Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Hinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.