Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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COMPO Schneckenkorn

Zulassungsnummer: 027517-61 Vertriebserweiterung

Formulierung
Fertigköder
erstmals zugelassen
06.04.2018
zugelassen bis
31.12.2031
Wirkungsbereich
Molluskizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
COM-80209-M-2-RB

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Eisen-III-phosphat Ferric phosphate 15,5 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
COM
Vertrieb
COM

Anwendungen (13)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Gemüsekulturen Nacktschnecken Freiland 027517-61/00-001
Gemüsekulturen Nacktschnecken Gewächshaus 027517-61/00-002
Gemüsekulturen Nacktschnecken Terrassen und Balkone 027517-61/00-003
frische Kräuter Nacktschnecken Freiland 027517-61/00-004
frische Kräuter Nacktschnecken Gewächshaus 027517-61/00-005
frische Kräuter Nacktschnecken Terrassen und Balkone 027517-61/00-006
Obstkulturen Nacktschnecken Freiland 027517-61/00-007
Obstkulturen Nacktschnecken Gewächshaus 027517-61/00-008
Obstkulturen Nacktschnecken Terrassen und Balkone 027517-61/00-009
Zierpflanzen Nacktschnecken Freiland 027517-61/00-010
Zierpflanzen Nacktschnecken Gewächshaus 027517-61/00-011
Zierpflanzen Nacktschnecken Terrassen und Balkone 027517-61/00-012
Kartoffel Nacktschnecken Freiland 027517-61/00-013

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
EB001-1 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
NT665 Nicht in Häufchen auslegen.
VH634 Im technischen Wirkstoff Eisen-III-phosphat dürfen die folgenden Gehalte an Verunreinigungen nicht überschritten werden: Blei 3 mg/kg, Quecksilber 0,1 mg/kg und Cadmium 1 mg/kg.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.