Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.12.2026

Rosate Supreme 480 TF

Zulassungsnummer: 026923-62 Vertriebserweiterung

Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
erstmals zugelassen
08.01.2021
zugelassen bis
15.12.2026
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
PIN-02018-H-0-SL

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Glyphosat glyphosate 608 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
PIN
Vertrieb
PIN

Anwendungen (20)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation Freiland 026923-62/00-001
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 026923-62/00-002
Ackerbaukulturen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 026923-62/00-003
Ackerbaukulturen, (-) Raps Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 026923-62/00-004
Futterrübe, Zuckerrübe Acker-Kratzdistel, Schosserrüben Freiland 026923-62/00-005
Stilllegungsflächen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 026923-62/00-006
Ackerbaukulturen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen Freiland 026923-62/00-007
Raps Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation Freiland 026923-62/00-008
Nadelholz, Laubholz Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs 026923-62/00-009
Gemüsekulturen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland 026923-62/00-010
Gemüsekulturen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 026923-62/00-011
Wiesen, Weiden Ampfer-Arten, Acker-Kratzdistel Freiland 026923-62/00-012
Wiesen, Weiden Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 026923-62/00-013
Gleisanlagen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 026923-62/00-014
Rasen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 026923-62/00-015
Rasen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 026923-62/00-016
Nobilistanne, Fichte, Douglasie Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 026923-62/02-001
Nobilistanne, Fichte, Douglasie Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 026923-62/02-002
Nordmann-Tanne Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 026923-62/02-003
Nordmann-Tanne Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 026923-62/02-004

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NG352 Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NW261 Das Mittel ist fischgiftig.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMH9 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 9
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.