Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Molluxx

Zulassungsnummer: 026682-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Fertigköder
erstmals zugelassen
26.11.2018
zugelassen bis
31.12.2031
Wirkungsbereich
Molluskizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
NEU-1181-M-0-RB

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Eisen-III-phosphat Ferric phosphate 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
NEU
Vertrieb

Anwendungen (9)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Zierpflanzen Nacktschnecken Freiland 026682-60/00-001
Obstkulturen Nacktschnecken Freiland 026682-60/00-002
Zierpflanzen Nacktschnecken Gewächshaus 026682-60/00-003
Obstkulturen Nacktschnecken Gewächshaus 026682-60/00-004
Gemüsekulturen Nacktschnecken Freiland 026682-60/00-005
Gemüsekulturen Nacktschnecken Gewächshaus 026682-60/00-006
Ackerbaukulturen Nacktschnecken Freiland 026682-60/00-007
Weinrebe Nacktschnecken Freiland 026682-60/00-008
Hopfen Nacktschnecken Freiland 026682-60/00-009

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller ande
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
EB001-1 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
VH634 Im technischen Wirkstoff Eisen-III-phosphat dürfen die folgenden Gehalte an Verunreinigungen nicht überschritten werden: Blei 3 mg/kg, Quecksilber 0,1 mg/kg und Cadmium 1 mg/kg.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.