Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Lynx Pro

Zulassungsnummer: 025662-65 Vertriebserweiterung

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
15.10.2024
zugelassen bis
31.03.2028
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
BAY-14320-F-1-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Prothioconazol prothioconazole 0 GL Wirkstoff ja
Tebuconazol tebuconazole 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
BAY
Vertrieb
BAY

Anwendungen (19)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Weizen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 025662-65/00-001
Weizen Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 025662-65/00-002
Weizen Gelbrost (Puccinia striiformis) Freiland 025662-65/00-003
Weizen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) Freiland 025662-65/00-004
Weizen DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) Freiland 025662-65/00-006
Weizen Fusarium-Arten Freiland 025662-65/00-007
Gerste Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 025662-65/00-008
Gerste Zwergrost (Puccinia hordei) Freiland 025662-65/00-009
Gerste Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Freiland 025662-65/00-010
Gerste Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Freiland 025662-65/00-011
Gerste Minderung nichtparasitärer Blattflecken Freiland 025662-65/00-012
Roggen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 025662-65/00-013
Roggen Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 025662-65/00-014
Roggen Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Freiland 025662-65/00-015
Triticale Septoria-Arten (Septoria spp.) Freiland 025662-65/00-016
Triticale Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 025662-65/00-017
Triticale Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 025662-65/00-018
Raps Sclerotinia sclerotiorum Freiland 025662-65/00-019
Mais Fusarium-Arten Freiland 025662-65/01-001

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WMFG1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller ande
VH611 Der Gehalt an Toluol darf 5 g/kg und der Gehalt an Prothioconazol-desthio (2-(1-chlorocycolproyl)1-(2-chlorophenyl-3-(1,2,4-triazol-1-yl)-propan-2ol) darf 0,5 g/kg im technischen Wirkstoff Prothioconazol nicht überschreiten.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.