Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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CROTON

Zulassungsnummer: 025287-63 Vertriebserweiterung

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
22.09.2021
zugelassen bis
31.03.2028
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
BAY-14120-F-2-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Prothioconazol prothioconazole 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
BAY
Vertrieb
BAY

Anwendungen (19)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Weizen Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) Freiland 025287-63/00-001
Weizen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 025287-63/00-002
Weizen Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 025287-63/00-003
Weizen Gelbrost (Puccinia striiformis) Freiland 025287-63/00-004
Weizen DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) Freiland 025287-63/00-005
Weizen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) Freiland 025287-63/00-006
Weizen Septoria nodorum Freiland 025287-63/00-007
Weizen Fusarium-Arten Freiland 025287-63/00-008
Gerste Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) Freiland 025287-63/00-009
Gerste Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 025287-63/00-010
Gerste Zwergrost (Puccinia hordei) Freiland 025287-63/00-011
Gerste Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Freiland 025287-63/00-012
Gerste Rhynchosporium secalis Freiland 025287-63/00-013
Roggen Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) Freiland 025287-63/00-014
Roggen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 025287-63/00-015
Roggen Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 025287-63/00-016
Roggen Rhynchosporium secalis Freiland 025287-63/00-017
Triticale Septoria-Arten (Septoria spp.) Freiland 025287-63/00-018
Raps Sclerotinia sclerotiorum Freiland 025287-63/00-019

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NT850 Auf derselben Fläche müssen mindestens 14 Tage Abstand zwischen zwei Behandlungen mit diesem Mittel eingehalten werden.
NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
VH611 Der Gehalt an Toluol darf 5 g/kg und der Gehalt an Prothioconazol-desthio (2-(1-chlorocycolproyl)1-(2-chlorophenyl-3-(1,2,4-triazol-1-yl)-propan-2ol) darf 0,5 g/kg im technischen Wirkstoff Prothioconazol nicht überschreiten.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN261 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN270 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.

Hinweise

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.