Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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ULTRACENT

Zulassungsnummer: 00B575-00

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
08.04.2026
zugelassen bis
31.03.2028
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
14616-25201-F-0-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Prothioconazol prothioconazole 0 GL Wirkstoff ja
Spiroxamine spiroxamine 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber

Anwendungen (4)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterweichweizen, Winterhartweizen Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides), Fusarium-Arten, Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 00B575-00/00-001
Winterweichweizen, Winterhartweizen Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides), Fusarium-Arten Freiland 00B575-00/00-002
Weizen Echter Mehltau (Erysiphe graminis), Braunrost (Puccinia recondita), Septoria-Blattdürre (Septoria tritici), Septoria nodorum, DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) Freiland 00B575-00/00-003
Gerste Echter Mehltau (Erysiphe graminis), Zwergrost (Puccinia hordei), Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres), Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides), Fusarium-Arten +1 Freiland 00B575-00/00-004

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-VEAC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VA281 Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, einzuhalten. Die Anwendung muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMFG1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
WMFG2 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G2
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.