Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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VULTURE PRO

Zulassungsnummer: 00B533-00

Formulierung
Schlämmpulver oder Schlämmbeize
erstmals zugelassen
02.01.2026
zugelassen bis
31.01.2040
Wirkungsbereich
Repellent, Wildschadenverhütungsmittel
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
14776-00001-P-0-WS

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Aluminiumammoniumsulfat aluminium ammonium sulfate 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber

Anwendungen (2)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Mais Tauben, Krähe, Fasan Freiland 00B533-00/00-001
Sonnenblume Krähe, Tauben, Fasan Freiland 00B533-00/00-002

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NT699-1 Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts).
SF6162 Beim Absacken des Saatgutes sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), ein Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk zu tragen.
SF619-1 Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen, sowie beim Laden (`Loading`) von gebeiztem Saatgut ist zusätzlich eine partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder eine Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, zu tragen.
SF641 Beim Reinigen der Beizanlage sind festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS129 Bei Kontakt mit behandeltem Saatgut oder kontaminierten Oberflächen sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST1202 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST1261 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Absacken des Saatgutes.
ST1271-1 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen der Beizanlage.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.