Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Leptostar

Zulassungsnummer: 00B524-00

Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
erstmals zugelassen
30.12.2025
zugelassen bis
28.02.2034
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
B2 – bienengefährlich außer bei Anwendung nach Ende des Bienenflugs
Versuchsbezeichnung
11831-20524-I-0-SL

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Acetamiprid acetamiprid 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
ZAK
Vertrieb

Anwendungen (13)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterraps Rapsglanzkäfer Freiland 00B524-00/00-001
Winterraps Kohlschotenrüssler Freiland 00B524-00/00-002
Winterraps Rapsstängelrüssler Freiland 00B524-00/00-003
Winterraps Gefleckter Kohltriebrüssler Freiland 00B524-00/00-004
Winterraps Kohlschotenmücke Freiland 00B524-00/00-005
Garten-Kürbis Grüne Blattwanzenarten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B524-00/01-002
Sommerroggen, Sommerhartweizen, Einkorn, Emmer, Sommertriticale Getreidehähnchen (Lema sp.) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B524-00/01-003
Tabak Blattläuse, Zwiebelthrips Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B524-00/01-004
Sommerraps, Senf, Schwarzer Senf, Sareptasenf, Rübsen Rapsstängelrüssler Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B524-00/01-005
Sommerraps, Senf, Schwarzer Senf, Sareptasenf, Rübsen Kohlschotenrüssler Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B524-00/01-007
Sommerraps, Senf, Schwarzer Senf, Sareptasenf, Rübsen Kohlschotenmücke Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B524-00/01-008
Sommerroggen, Sommerhartweizen, Einkorn, Emmer, Sommertriticale Getreidewanze Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B524-00/01-009
Tabak Blattläuse, Zwiebelthrips Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B524-00/01-010

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VA269-1 Die Anwendung des Mittels in Flächenkulturen muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in der Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NB6612 Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. B2
NB6621 Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMI4A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.