Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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FIRST

Zulassungsnummer: 00B260-00

Formulierung
Granulatköder
erstmals zugelassen
23.02.2024
zugelassen bis
31.12.2031
Wirkungsbereich
Molluskizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
12463-10503-M-0-GB

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Eisen-III-phosphat Ferric phosphate 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
SHP

Anwendungen (11)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Ackerbaukulturen Nacktschnecken Freiland 00B260-00/00-001
Ackerbaukulturen Nacktschnecken Gewächshaus 00B260-00/00-002
Gemüsekulturen Nacktschnecken Freiland 00B260-00/00-003
Gemüsekulturen Nacktschnecken Gewächshaus 00B260-00/00-004
Gemüsekulturen Nacktschnecken Terrassen und Balkone 00B260-00/00-005
Obstkulturen Nacktschnecken Freiland 00B260-00/00-006
Obstkulturen Nacktschnecken Gewächshaus 00B260-00/00-007
Obstkulturen Nacktschnecken Terrassen und Balkone 00B260-00/00-008
Zierpflanzen, Rasen Nacktschnecken Freiland 00B260-00/00-009
Zierpflanzen Nacktschnecken Gewächshaus 00B260-00/00-010
Zierpflanzen Nacktschnecken Terrassen und Balkone 00B260-00/00-011

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
NT665 Nicht in Häufchen auslegen.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.