Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Pixxela

Zulassungsnummer: 00B190-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Fertigköder
erstmals zugelassen
26.05.2026
zugelassen bis
31.12.2031
Wirkungsbereich
Molluskizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10730-11870-M-0-RB

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Eisen-III-phosphat Ferric phosphate 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
NEU
Vertrieb

Anwendungen (10)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Zierpflanzen Nacktschnecken Freiland 00B190-60/00-001
Obstkulturen Nacktschnecken Freiland 00B190-60/00-002
Gemüsekulturen Nacktschnecken Freiland 00B190-60/00-003
Zierpflanzen Nacktschnecken Gewächshaus 00B190-60/00-004
Obstkulturen Nacktschnecken Gewächshaus 00B190-60/00-005
Gemüsekulturen Nacktschnecken Gewächshaus 00B190-60/00-006
Ackerbaukulturen, (-) Kartoffel Nacktschnecken Freiland 00B190-60/00-007
Weinrebe Nacktschnecken Freiland 00B190-60/00-008
Hopfen Nacktschnecken Freiland 00B190-60/00-009
Kartoffel Nacktschnecken Freiland 00B190-60/00-011

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Hinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.