AGOLA
Zulassungsnummer: 00B033-60 Vertriebserweiterung
- Formulierung
- Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
- erstmals zugelassen
- 16.12.2022
- zugelassen bis
- 28.02.2028
- Wirkungsbereich
- Herbizid
- Bienengefährdung
- keine Einstufung hinterlegt
- Versuchsbezeichnung
- 12463-61001-H-0-EC
Wirkstoffe
| Wirkstoff | englische Bezeichnung | Gehalt | Kategorie | EU-genehmigt |
|---|---|---|---|---|
| Propaquizafop | propaquizafop | 0 GL | Wirkstoff | ja |
Inhaber und Vertrieb
- Zulassungsinhaber
- SHP
- Vertrieb
- SHA3
Anwendungen (22)
| Kultur | Schaderreger | Anwendungsbereich | Anwendungs-Nr. |
|---|---|---|---|
| Kartoffel | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras | Freiland | 00B033-60/00-001 |
| Futtererbse | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras | Freiland | 00B033-60/00-002 |
| Futtererbse | Gemeine Quecke | Freiland | 00B033-60/00-003 |
| Ackerbohne | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras | Freiland | 00B033-60/00-004 |
| Ackerbohne | Gemeine Quecke | Freiland | 00B033-60/00-005 |
| Sonnenblume | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras | Freiland | 00B033-60/00-006 |
| Sonnenblume | Gemeine Quecke | Freiland | 00B033-60/00-007 |
| Winterraps | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras | Freiland | 00B033-60/00-008 |
| Winterraps | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras | Freiland | 00B033-60/00-009 |
| Zuckerrübe, Futterrübe | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras | Freiland | 00B033-60/00-010 |
| Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras | Freiland | 00B033-60/00-011 |
| Sojabohne | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras | Freiland | 00B033-60/00-012 |
| Erdbeere | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras | Freiland | 00B033-60/00-013 |
| Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras | Freiland | 00B033-60/00-014 |
| Lein | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras | Freiland | 00B033-60/00-015 |
| Möhre | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras | Freiland | 00B033-60/00-016 |
| Speisezwiebel | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras | Freiland | 00B033-60/00-017 |
| Wurzelpetersilie | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras | Freiland | 00B033-60/00-018 |
| Kartoffel | Gemeine Quecke | Freiland | 00B033-60/00-019 |
| Winterraps | Gemeine Quecke | Freiland | 00B033-60/00-020 |
| Winterraps | Gemeine Quecke | Freiland | 00B033-60/00-021 |
| Zuckerrübe, Futterrübe | Gemeine Quecke | Freiland | 00B033-60/00-022 |
Anwendungsbestimmungen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW470 | Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. | – | – |
| SE110 | Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |
| SF275-21BE | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | – | – |
| SF275-VEGE | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | – | – |
| SF283 | Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben ein T-Shirt, eine lange Arbeitshose und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. | – | – |
| SS110-1 | Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | – | – |
| SS2101 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| WH951 | Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. | – | – |
| WH952 | Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen. | – | – |
| EB001-2 | SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) | – | – |
| NN2001 | Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. | – | – |
| NW262 | Das Mittel ist giftig für Algen. | – | – |
| NW264 | Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. | – | – |
| SB001 | Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. | – | – |
| SB005 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. | – | – |
| SB010 | Für Kinder unzugänglich aufbewahren. | – | – |
| SB111 | Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. | – | – |
| SB166 | Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. | – | – |
| SF245-02 | Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. | – | – |
| SS206 | Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. | – | – |
| WMH1 | Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 1 | – | – |
Hinweise
- Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
- Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)
Signalwort
- Gefahr
Gefahrensymbole
- GHS07
- GHS08
- GHS09
Gefahrenhinweise
- Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
- Enthält Propaquizafop. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
- Verursacht schwere Augenreizung.
- Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
- Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
- Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
- Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen
- BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
- Verschüttete Mengen aufnehmen.
- Unter Verschluss aufbewahren.
- Inhalt/Behälter ... zuführen.
Abpackungen
- 1.00 LX 10 (55)
- 5.00 - 20.00 LX 22 (55)
Vertriebserweiterungen
- READY (00B033-00) Originalmittel
Weitere Informationen
Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026
Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.