Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Capetus Extra

Zulassungsnummer: 00A997-00

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
20.09.2023
zugelassen bis
31.03.2028
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
14616-03903-F-0-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Prothioconazol prothioconazole 0 GL Wirkstoff ja
Tebuconazol tebuconazole 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber

Anwendungen (19)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Weizen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 00A997-00/00-001
Weizen Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 00A997-00/00-002
Weizen Gelbrost (Puccinia striiformis) Freiland 00A997-00/00-003
Weizen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) Freiland 00A997-00/00-004
Weizen DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) Freiland 00A997-00/00-005
Weizen Fusarium-Arten Freiland 00A997-00/00-006
Gerste Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 00A997-00/00-007
Gerste Zwergrost (Puccinia hordei) Freiland 00A997-00/00-008
Gerste Rhynchosporium secalis Freiland 00A997-00/00-009
Gerste Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Freiland 00A997-00/00-010
Gerste Minderung nichtparasitärer Blattflecken Freiland 00A997-00/00-011
Roggen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 00A997-00/00-012
Roggen Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 00A997-00/00-013
Roggen Rhynchosporium secalis Freiland 00A997-00/00-014
Triticale Septoria-Arten (Septoria spp.) Freiland 00A997-00/00-015
Triticale Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 00A997-00/00-016
Triticale Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 00A997-00/00-017
Raps Sclerotinia sclerotiorum Freiland 00A997-00/00-018
Mais Fusarium-Arten Freiland 00A997-00/00-019

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF275-VEAC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VA277 Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Die Anwendung muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50% eingetragen ist.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMFG1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.