Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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SoilGuard 0.5 GR

Zulassungsnummer: 00A701-00

Formulierung
Granulat
erstmals zugelassen
11.08.2022
zugelassen bis
31.05.2028
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
12463-46001-I-0-GR

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Tefluthrin tefluthrin 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
SHP

Anwendungen (18)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Mais Schnellkäfer (Drahtwurm), Westlicher Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera) Freiland 00A701-00/00-001
Kartoffel Schnellkäfer (Drahtwurm) Freiland 00A701-00/01-001
Sonnenblume Schnellkäfer (Drahtwurm) Freiland 00A701-00/01-002
Möhre Schnellkäfer (Drahtwurm) Freiland 00A701-00/01-003
Blumenkohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) Schnellkäfer (Drahtwurm) Freiland 00A701-00/01-004
Kohlrabi Schnellkäfer (Drahtwurm) Freiland 00A701-00/01-005
Salate Schnellkäfer (Drahtwurm) Freiland 00A701-00/01-006
Gurke, Zucchini Schnellkäfer (Drahtwurm) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A701-00/02-001
Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte Schnellkäfer (Drahtwurm) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A701-00/02-002
Tomate, Aubergine Schnellkäfer (Drahtwurm) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A701-00/02-003
Radieschen, Rettich Schnellkäfer (Drahtwurm) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A701-00/02-004
Schnittpetersilie Schnellkäfer (Drahtwurm) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A701-00/02-005
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) Schnellkäfer (Drahtwurm) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A701-00/02-006
Pfirsich, Aprikose Schnellkäfer (Drahtwurm) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A701-00/02-007
Süßkirsche, Sauerkirsche Schnellkäfer (Drahtwurm) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A701-00/02-008
Pflaume Schnellkäfer (Drahtwurm) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A701-00/02-009
Birne, Quitte Schnellkäfer (Drahtwurm) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A701-00/02-010
Meerrettich Schnellkäfer (Drahtwurm) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A701-00/02-011

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NT675-1 Die Dosiereinrichtung des Granulatstreugerätes ist rechtzeitig, spätestens jedoch 4 m vor Erreichen des Vorgewendes auszuschalten, um Nachrieseln zu vermeiden und eine vollständige Bedeckung des Granulates sicherzustellen. Nach der Ausbringung an der Bodenoberfläche verbleibende Granulatkörner sind durch weitere Arbeitsgänge einzuarbeiten oder zu entfernen.
NT675-2 Das Granulat einschließlich enthaltener oder bei der Ausbringung entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen bzw. mit Erde abdecken.
NT678-1 Das Mittel ist giftig für Vögel und Kleinsäuger; deshalb bei allen Anwendungen im Freiland dafür sorgen, dass ausgebrachtes Granulat eingearbeitet bzw. mit Erde abgedeckt wird.
NT685 Die Anwendung des Mittels muss mit einem vom JKI geprüften Granulatstreugerät erfolgen, das in die "Liste geeigneter Granulatstreugeräte" eingetragen ist. Die Liste der geeigneten Granulatstreugeräte ist auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts (www.julius-kuehn.de) einzusehen.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW681 Keine Ausbringung des Granulates bei vorhergesagtem Wind mit einer stündlichen mittleren Windgeschwindigkeit in 2 m Höhe höher als 5 m/s. Zur Beurteilung der Windgeschwindigkeit ist die Vorhersage im Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes für die nächstgelegene Agrarwetterstation bis zu 72 Stunden vor der Ausbringung heranzuziehen.
SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
ST1202 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMI3A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB193 Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Parallelimporte mit diesem Referenzmittel

MittelKennzifferImporteurgültig bis
SoilGuard 0.5 GR 001 MENORA GmbH 31.05.2028
SoilGuard 0.5 GR 002 MENORA GmbH 31.05.2028
Soilguard 0,5 GR 003 Fattinger GmbH 31.05.2028

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.