Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.08.2027

POLUX

Zulassungsnummer: 00A639-00

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
21.12.2020
zugelassen bis
15.08.2027
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
B1 – bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
13047-00004-I-0-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Deltamethrin deltamethrin 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Vertrieb
GFF

Anwendungen (26)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterhartweizen, Winterweichweizen, Wintergerste, Winterhafer, Wintertriticale +1 Blattläuse als Virusvektoren Freiland 00A639-00/00-001
Winterhartweizen, Winterweichweizen, Wintergerste, Winterhafer, Wintertriticale +1 Opomyza spec. (Getreidefliegen) Freiland 00A639-00/00-002
Winterhartweizen, Winterweichweizen, Wintergerste, Winterhafer Blattläuse Freiland 00A639-00/00-003
Sommerhartweizen, Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer, Sommertriticale +1 Blattläuse als Virusvektoren Freiland 00A639-00/00-004
Sommerhartweizen, Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer, Sommertriticale +1 Opomyza spec. (Getreidefliegen) Freiland 00A639-00/00-005
Sommerhartweizen, Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer Blattläuse Freiland 00A639-00/00-006
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) Blattläuse, Schmetterlingsraupen, Weiße Fliegen, Kohlerdflöhe Freiland 00A639-00/00-007
Blumenkohl Blattläuse, Schmetterlingsraupen, Weiße Fliegen Freiland 00A639-00/00-008
Blumenkohl Kohlerdflöhe Freiland 00A639-00/00-009
Zuckerrübe Erdflöhe (Halticinae) Freiland 00A639-00/00-010
Futtererbse Blattläuse, Blattrandkäfer Freiland 00A639-00/00-011
Erbse Erbsengallmücke (Contarinia pisi) Freiland 00A639-00/00-014
Erbse Blattrandkäfer Freiland 00A639-00/00-015
Sommerraps Rapsglanzkäfer Freiland 00A639-00/00-016
Winterraps Blattläuse als Virusvektoren Freiland 00A639-00/00-017
Winterraps Gefleckter Kohltriebrüssler, Schwarzer Kohltriebrüssler (Ceutorhynchus picitarsis) Freiland 00A639-00/00-018
Winterraps Rapsglanzkäfer Freiland 00A639-00/00-020
Gurke, Tomate Blattläuse, Schmetterlingsraupen, Weiße Fliegen, Schildlaus-Arten Gewächshaus 00A639-00/00-025
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) Blattläuse, Schmetterlingsraupen, Weiße Fliegen, Schildlaus-Arten, Thrips spp. Gewächshaus 00A639-00/00-026
Zierpflanzen Blattläuse, Schmetterlingsraupen, Weiße Fliegen, Schildlaus-Arten, Thrips spp. +1 Freiland 00A639-00/00-027
Zierpflanzen Blattläuse, Schmetterlingsraupen, Weiße Fliegen, Schildlaus-Arten, Thrips spp. +1 Gewächshaus 00A639-00/00-029
Futterrübe Erdflöhe (Halticinae) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A639-00/01-001
Leindotter Rapsglanzkäfer, Kohlschotenrüssler = Rapsschotenrüssler, Kohlschotenmücke Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A639-00/01-002
Leindotter Blattläuse als Virusvektoren Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A639-00/01-003
Leindotter Kohlschotenmücke, Kohlschotenrüssler Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A639-00/01-005
Leindotter Rapsglanzkäfer Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A639-00/01-006

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF275-ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-EEGE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF278-35ZB Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
SF278-7OS Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
SF282 Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben ein T-Shirt, eine lange Arbeitshose und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. B1
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB193 Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMI3A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.