Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

« Pflanzenschutzmittel

Zulassung endet binnen 12 Monaten: 30.04.2027

CLAP

Zulassungsnummer: 00A526-00

Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
erstmals zugelassen
15.05.2020
zugelassen bis
30.04.2027
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
12463-14001-H-0-SL

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Clopyralid clopyralid 395,3 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
SHP

Anwendungen (16)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterraps Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A526-00/00-001
Sommergerste Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A526-00/00-002
Zuckerrübe Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A526-00/00-003
Futterrübe Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A526-00/00-004
Winterweichweizen, Wintergerste, Wintertriticale, Winterroggen, Winterhafer Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A526-00/00-005
Sommerroggen Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A526-00/00-006
Leindotter Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A526-00/01-001
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A526-00/01-002
Kohlrübe Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A526-00/01-003
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A526-00/01-004
Rübsen Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A526-00/01-005
Lilium-Arten Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A526-00/01-006
Lilium-Arten Zweikeimblättrige Unkräuter Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 00A526-00/01-007
Narzissen Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A526-00/01-008
Narzissen Zweikeimblättrige Unkräuter Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 00A526-00/01-009
Weiden-Arten Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A526-00/01-010

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
WMH4 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Abpackungen

Parallelimporte mit diesem Referenzmittel

MittelKennzifferImporteurgültig bis
Clap 001 MENORA GmbH 30.04.2027
Clopyflex 300 002 Phybelco SRL 30.04.2027
Clopyr 300 SL 003 Star Chemicals doo 30.04.2027
Vault 004 AGROTART OÜ 30.04.2027

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.