Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.12.2026

Credit Xtreme

Zulassungsnummer: 00A370-00

Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
erstmals zugelassen
22.02.2024
zugelassen bis
15.12.2026
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
NUD-20135-H-0-SL

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Glyphosat glyphosate 698,5 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
NUD

Anwendungen (24)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Ackerbaukulturen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A370-00/00-001
Ackerbaukulturen, (-) Winterraps Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A370-00/00-002
Ackerbaukulturen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen Freiland 00A370-00/00-006
Kernobst, Steinobst, Schalenobst Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A370-00/00-007
Kernobst, Steinobst, Schalenobst Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A370-00/00-008
Weinrebe Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, (-) Acker-Winde Freiland 00A370-00/00-009
Wiesen, Weiden Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A370-00/00-010
Rasen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A370-00/00-011
Wiesen, Weiden Distel-Arten, Ampfer-Arten Freiland 00A370-00/00-012
Wiesen, Weiden Distel-Arten, Ampfer-Arten Freiland 00A370-00/00-013
Stilllegungsflächen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A370-00/00-014
Laubholz, Nadelholz Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs 00A370-00/00-015
Laubholz, Nadelholz Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter auf Jungwuchsflächen 00A370-00/00-016
Laubholz, Nadelholz, (-) Lärche, (-) Douglasie Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter auf Jungwuchsflächen 00A370-00/00-018
Baumschulgehölzpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A370-00/00-019
Baumschulgehölzpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A370-00/00-020
Baumschulgehölzpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A370-00/00-021
Landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A370-00/00-023
Gleisanlagen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A370-00/00-024
Gemüsekulturen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A370-00/00-026
Gemüsekulturen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A370-00/00-027
Weinrebe Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A370-00/00-029
Rasen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A370-00/00-030
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A370-00/00-032

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NG352-1 Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 75 Tagen zwischen Spritzanwendungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,4 kg Glyphosat/ha überschreitet.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-14FO Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-14OS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-14WE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-28NKL Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung auf Nichtkulturland lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-28ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW261 Das Mittel ist fischgiftig.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMH9 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 9
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.