Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Thiopron

Zulassungsnummer: 00A249-00

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
28.11.2018
zugelassen bis
31.07.2028
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10130-01249-F-0-SC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Schwefel sulfur (sulphur) 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
AGC
Vertrieb
UPL

Anwendungen (15)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Weizen, Gerste, Roggen, Triticale Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 00A249-00/00-001
Zuckerrübe Echter Mehltau (Erysiphe betae) Freiland 00A249-00/00-002
Erbse Echter Mehltau (Erysiphe pisi) Freiland 00A249-00/00-003
Himbeere Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae) Freiland 00A249-00/00-004
Stachelbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae) Freiland 00A249-00/00-005
Hopfen Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) Freiland 00A249-00/00-006
Gurke, Zucchini Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A249-00/01-001
Zierpflanzen Echte Mehltaupilze Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A249-00/01-002
Eiche Echter Mehltau (Microsphaera alphitoides) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A249-00/01-003
Wassermelone, Melone Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A249-00/01-004
Moschus-Kürbis Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A249-00/01-005
Winterweichweizen, Hartweizen, Wintertriticale Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 00A249-00/04-002
Apfel Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha), Lagerschorf (Venturia inaequalis) Freiland 00A249-00/05-001
Forstpflanzen Echte Mehltaupilze Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A249-00/06-017
Futterrübe Echter Mehltau (Erysiphe betae) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A249-00/06-020

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-14HO Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-7OS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMFM2 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M2
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.