Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

« Pflanzenschutzmittel

Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.08.2027

Vibrance Trio

Zulassungsnummer: 00A140-00

Formulierung
Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung
erstmals zugelassen
03.04.2019
zugelassen bis
15.08.2027
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
SYD-41430-F-0-FS

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Fludioxonil fludioxonil 0 GL Wirkstoff ja
Sedaxane sedaxane 0 GL Wirkstoff ja
Tebuconazol tebuconazole 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
SYD
Vertrieb
SYD

Anwendungen (17)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Weizen Schneeschimmel (Monographella nivalis) Freiland 00A140-00/00-001
Weizen Septoria nodorum Freiland 00A140-00/00-002
Weizen Fusarium culmorum Freiland 00A140-00/00-003
Weizen Stängelfäule (Fusarium graminearum) Freiland 00A140-00/00-004
Weizen Steinbrand (Tilletia caries o. foetida) Freiland 00A140-00/00-005
Weizen Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. tritici) Freiland 00A140-00/00-006
Weizen Scharfer Augenfleck (Rhizoctonia cerealis) Freiland 00A140-00/00-007
Weizen Rhizoctonia solani Freiland 00A140-00/00-008
Gerste Schneeschimmel (Monographella nivalis) Freiland 00A140-00/00-009
Gerste Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. hordei) Freiland 00A140-00/00-010
Gerste Streifenkrankheit (Pyrenophora graminea) Freiland 00A140-00/00-011
Gerste Gerstenhartbrand (Ustilago hordei) Freiland 00A140-00/00-012
Gerste Typhula-Fäule (Typhula incarnata) Freiland 00A140-00/00-013
Triticale Schneeschimmel (Monographella nivalis) Freiland 00A140-00/00-014
Hafer Flugbrand (Ustilago nuda f.sp. avenae) Freiland 00A140-00/00-015
Roggen Schneeschimmel (Monographella nivalis) Freiland 00A140-00/00-016
Roggen Stängelbrand (Urocystis occulta) Freiland 00A140-00/00-017

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NH677 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
NH679 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."
NH680 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle."
NH684 Auf Packungen mit behandeltem Saatgut ist die im Rahmen der Zulassung festgelegte maximal zulässige Aussaatstärke pro Hektar anzugeben. Bei einer Kombination mehrerer Saatgutbehandlungsmittel ist die niedrigste zulässige Aussaatstärke maßgeblich.
NT699-6 Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts). Die Vorgaben dieser Anwendungsbestimmung sind vom 01.06.2022 an zu erfüllen.
NT716-1 Durch ein geeignetes Beizverfahren, das insbesondere die Verwendung eines geeigneten Haftmittels beinhaltet, ist sicherzustellen, dass die Menge an Staub, die vom behandelten Saatgut abgerieben werden kann, den Referenz-Wert von 2 g Staub pro 180 kg Saatgut nicht überschreitet. Der Nachweis ist mit Hilfe der Heubach-Methode zu erbringen. Dieser Nachweis ist für alle Rezepturen im Rahmen der durch das Qualitätssicherungssystem zur Staubminderung in Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgeschriebene
NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF6142-1 Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF6161-1 Beim Absacken des Saatgutes sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF6181-1 Beim Reinigen der Beizanlage sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Gummischürze zu tragen.
SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS500 Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS6201 Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
WA607 Pflanzenschutzmittel vor Frost schützen.
WMFC2 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C2
WMFE2 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): E2
WMFG1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.