Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 31.03.2027

Schädlingsfrei Forte Konzentrat

Zulassungsnummer: 00A003-00

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
09.10.2018
zugelassen bis
31.03.2027
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
B1 – bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
CEL-00484-I-0-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Pyrethrine pyrethrins 0 GL Wirkstoff ja
Rapsöl Plant oils/rape seed oil 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
CEL
Vertrieb
CEL

Anwendungen (6)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Zierpflanzen Blattläuse Freiland 00A003-00/00-001
Zierpflanzen Spinnmilben Freiland 00A003-00/00-002
Zierpflanzen Schmetterlingsraupen Freiland 00A003-00/00-003
Zierpflanzen Chrysomelidae Freiland 00A003-00/00-004
Zierpflanzen (-) Schmierläuse, Schildlaus-Arten Freiland 00A003-00/00-005
Zierpflanzen Schmierläuse Freiland 00A003-00/00-010

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMI3A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. B1
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.