Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 31.03.2027

Schädlingsfrei Careo Express Schädlings-Spray

Zulassungsnummer: 008616-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Sonstige Flüssigkeiten zur unverdünnten Anwendung
erstmals zugelassen
20.07.2026
zugelassen bis
31.03.2027
Wirkungsbereich
Akarizid, Insektizid
Bienengefährdung
B1 – bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
CEL-16881-AI-0-AL

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Pyrethrine pyrethrins 0 GL Wirkstoff ja
Rapsöl Plant oils/rape seed oil 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
CEL
Vertrieb
CEL

Anwendungen (17)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Zierpflanzen Blattläuse Gewächshaus 008616-60/00-001
Zierpflanzen Spinnmilben Gewächshaus 008616-60/00-002
Zierpflanzen Schmetterlingsraupen, Kohlweißlings-Arten Gewächshaus 008616-60/00-003
Zierpflanzen Lilienhähnchen Gewächshaus 008616-60/00-004
Zierpflanzen Weiche Schildlaus, Schildlaus-Arten Gewächshaus 008616-60/00-005
Zierpflanzen Kohlmotte Gewächshaus 008616-60/00-007
Zierpflanzen Wanzen Gewächshaus 008616-60/00-008
Zierpflanzen Erdflöhe (Halticinae) Gewächshaus 008616-60/00-009
Zierpflanzen Weiße Fliegen Gewächshaus 008616-60/00-010
Zierpflanzen, Rosen Blattläuse Freiland 008616-60/01-001
Zierpflanzen, Rosen Spinnmilben Freiland 008616-60/01-002
Zierpflanzen, Rosen Schmetterlingsraupen, Kohlweißlings-Arten Freiland 008616-60/01-003
Zierpflanzen, Rosen Lilienhähnchen Freiland 008616-60/01-004
Zierpflanzen, Rosen Schildlaus-Arten, Weiche Schildlaus Freiland 008616-60/01-005
Zierpflanzen, Rosen Kohlmotte Freiland 008616-60/01-007
Zierpflanzen, Rosen Wanzen Freiland 008616-60/01-008
Zierpflanzen, Rosen Erdflöhe (Halticinae) Freiland 008616-60/01-009

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. B1
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB193 Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMI3A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.