Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 30.09.2026

Naturalis

Zulassungsnummer: 007198-00

Formulierung
Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)
erstmals zugelassen
17.02.2014
zugelassen bis
30.09.2026
Wirkungsbereich
Akarizid, Insektizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
12905-74040-AI-0-OD

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Beauveria bassiana Stamm ATCC 74040 Beauveria bassiana strain ATCC 74040 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
CBC1
Vertrieb

Anwendungen (4)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Fruchtgemüse Weiße Fliegen Gewächshaus 007198-00/00-001
Zierpflanzen Weiße Fliegen Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 007198-00/01-001
frische Kräuter, Gewürzkräuter, Teekräuter Weiße Fliegen Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 007198-00/02-001
Zierpflanzen Thripse, (-) Kalifornischer Blütenthrips Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 007198-00/04-001

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
DH004 RSh 4: Kann bei mechanischer Vorschädigung der Hornhaut eine Augeninfektion hervorrufen.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
ST1102 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.