Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.303 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| NT118 | Bei der Anwendung des Mittels mit einem tragbaren Pflanzenschutzgerät ist in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen ein Spritzschirm zu verwenden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 19 | Mittel mit diesem Text |
| NT699-1 | Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts). | Auflage | Anwendung | 19 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-14AC | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 19 | Mittel mit diesem Text |
| WMH12 | Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 12 | Auflage | Mittel | 19 | Mittel mit diesem Text |
| WMZ | Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): Z | Auflage | Mittel | 19 | Mittel mit diesem Text |
| NH678 | Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden." | Auflage | Mittel | 18 | Mittel mit diesem Text |
| NN3842 | Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. | Auflage | Mittel | 18 | Mittel mit diesem Text |
| SF514-1 | Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (größer oder gleich 0.01 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation übe | Auflage | Mittel | 18 | Mittel mit diesem Text |
| SF524 | Bei Anwendung in Räumen/Lagern nach dem Start der Begasung diese sofort verlassen und verschließen. Bei Anwendung unter gasdichten Planen das zu behandelnde Gut gasdicht abdecken und nach dem Start der Begasung den Gefahrenbereich sofort verlassen. | Auflage | Mittel | 18 | Mittel mit diesem Text |
| SS220 | Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. | Auflage | Mittel | 18 | Mittel mit diesem Text |
| ST3312 | Atemschutzgerät mit Filter (Typ/Kennfarbe...*)) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512. *) Atemschutzgerät, Gasfiltertyp (Kennbuchstabe, Kennfarbe) und Gasfilterklasse sind anzugeben. | Auflage | Mittel | 18 | Mittel mit diesem Text |
| WMFD1 | Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): D1 | Auflage | Mittel | 18 | Mittel mit diesem Text |
| LM120 | Pflanzenschutzmittel vor Frost schützen. | Auflage | Mittel | 17 | Mittel mit diesem Text |
| NT672 | Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 17 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-28AC | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 17 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-4WE | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 17 | Mittel mit diesem Text |
| SF607 | Es ist sicherzustellen, dass beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) getragen werden. | Auflage | Anwendung | 17 | Mittel mit diesem Text |
| VA452 | Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen. | Auflage | Anwendung | 17 | Mittel mit diesem Text |
| NG301-1 | Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301). | Anwendungsbestimmung | Mittel | 16 | Mittel mit diesem Text |
| NT145-1 | Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzu | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 16 | Mittel mit diesem Text |
| NZ180 | Es dürfen nur Hubschrauber mit angebauter Sprühanlage, z. B. von den Herstellern Simplex oder Isolair, und Injektordüsen der Größe 05 verwendet werden. | Auflage | Anwendung | 16 | Mittel mit diesem Text |
| SB1904 | Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 10 m eingehalten werden. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 16 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-28OS | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 16 | Mittel mit diesem Text |
| SF283 | Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben ein T-Shirt, eine lange Arbeitshose und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 16 | Mittel mit diesem Text |
| ST1202 | Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. | Auflage | Anwendung | 16 | Mittel mit diesem Text |