Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.303 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| WP733 | Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. | Auflage | Anwendung | 23 | Mittel mit diesem Text |
| SF274-2 | Nachfolgearbeiten/Inspektionen auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 2 Tage nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 22 | Mittel mit diesem Text |
| SF276-EEOS | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 22 | Mittel mit diesem Text |
| WP778 | Bei Roggen Ertragsminderung möglich. | Auflage | Anwendung | 22 | Mittel mit diesem Text |
| EO002 | SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden. | Auflage | Mittel | 21 | Mittel mit diesem Text |
| NT152 | Die Anwendung des Mittels darf nur auf Flächen erfolgen, die vorher in einen flächenscharfen Anwendungsplan aufgenommen wurden, der den Saatzeitpunkt, den geplanten und den tatsächlichen Anwendungszeitpunkt, die Aufwandmenge, die Wassermenge und Details der Anwendungstechnik enthält. Der Plan ist während der Behandlung für Kontrollzwecke mitzuführen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 21 | Mittel mit diesem Text |
| NT153 | Spätestens einen Tag vor der Anwendung von Clomazone-haltigen Pflanzenschutzmitteln sind Nachbarn, die der Abdrift ausgesetzt sein könnten, über die geplante Anwendung zu informieren, sofern diese eine Unterrichtung gefordert haben. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 21 | Mittel mit diesem Text |
| NW608 | Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 5.000000 m | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 21 | Mittel mit diesem Text |
| NW609 | Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhä 5.000000 m | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 21 | Mittel mit diesem Text |
| SF618-1 | Beim Reinigen der Beizgeräte sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen. | Auflage | Mittel | 21 | Mittel mit diesem Text |
| VH611 | Der Gehalt an Toluol darf 5 g/kg und der Gehalt an Prothioconazol-desthio (2-(1-chlorocycolproyl)1-(2-chlorophenyl-3-(1,2,4-triazol-1-yl)-propan-2ol) darf 0,5 g/kg im technischen Wirkstoff Prothioconazol nicht überschreiten. | Auflage | Mittel | 21 | Mittel mit diesem Text |
| VS005-1 | Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten. | Auflage | Mittel | 21 | Mittel mit diesem Text |
| WMFC4 | Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C4 | Auflage | Mittel | 21 | Mittel mit diesem Text |
| NN100 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft. | Hinweis | Mittel | 20 | Mittel mit diesem Text |
| NN333 | Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft. | Auflage | Mittel | 20 | Mittel mit diesem Text |
| SS500 | Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. | Auflage | Anwendung | 20 | Mittel mit diesem Text |
| VA215 | Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. | Auflage | Anwendung | 20 | Mittel mit diesem Text |
| VA216 | Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden. | Auflage | Anwendung | 20 | Mittel mit diesem Text |
| VA551 | Spritzflüssigkeit unter ständigem Rühren ausbringen. | Auflage | Mittel | 20 | Mittel mit diesem Text |
| WMI24A | Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 24A | Auflage | Mittel | 20 | Mittel mit diesem Text |
| WP711 | Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten möglich. | Auflage | Anwendung | 20 | Mittel mit diesem Text |
| HE110-1 | Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel". | Auflage | Anwendung | 19 | Mittel mit diesem Text |
| NG352-1 | Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 75 Tagen zwischen Spritzanwendungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,4 kg Glyphosat/ha überschreitet. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 19 | Mittel mit diesem Text |
| NG412 | Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abg | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 19 | Mittel mit diesem Text |
| NT109-1 | Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauffolgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in di | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 19 | Mittel mit diesem Text |