Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.303 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| NT127 | Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20°C Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn Tageshöchsttemperaturen von über 25°C vorhergesagt sind, darf das Mittel nicht angewendet werden. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 26 | Mittel mit diesem Text |
| NT149 | Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der Zulassungsinhaberin zu melden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 26 | Mittel mit diesem Text |
| VH634 | Im technischen Wirkstoff Eisen-III-phosphat dürfen die folgenden Gehalte an Verunreinigungen nicht überschritten werden: Blei 3 mg/kg, Quecksilber 0,1 mg/kg und Cadmium 1 mg/kg. | Auflage | Mittel | 26 | Mittel mit diesem Text |
| WMFG2 | Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G2 | Auflage | Mittel | 26 | Mittel mit diesem Text |
| WMH9 | Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 9 | Auflage | Mittel | 26 | Mittel mit diesem Text |
| NT170 | Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 25 | Mittel mit diesem Text |
| SF190 | Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. | Auflage | Anwendung | 25 | Mittel mit diesem Text |
| VH297 | Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem kindergesicherten Verschluss versehen sein. | Auflage | Mittel | 25 | Mittel mit diesem Text |
| HF245-02 | Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden." | Auflage | Anwendung | 24 | Mittel mit diesem Text |
| HS1201 | Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels". | Auflage | Anwendung | 24 | Mittel mit diesem Text |
| HS2202 | Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2202: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels". | Auflage | Anwendung | 24 | Mittel mit diesem Text |
| NG403 | Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 24 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-EEGE | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 24 | Mittel mit diesem Text |
| WMA | Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): A | Auflage | Mittel | 24 | Mittel mit diesem Text |
| EO001 | SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen. | Auflage | Mittel | 23 | Mittel mit diesem Text |
| EO004 | SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden. | Auflage | Mittel | 23 | Mittel mit diesem Text |
| NB6621 | Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. | Auflage | Mittel | 23 | Mittel mit diesem Text |
| NG340-1 | Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Azoxystrobin. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 23 | Mittel mit diesem Text |
| NT676 | Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen. | Auflage | Anwendung | 23 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-EEWE | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Auflage | Anwendung | 23 | Mittel mit diesem Text |
| SF5053 | An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Gren | Auflage | Mittel | 23 | Mittel mit diesem Text |
| SF6142-1 | Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen. | Auflage | Mittel | 23 | Mittel mit diesem Text |
| SF6161-1 | Beim Absacken des Saatgutes sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen. | Auflage | Mittel | 23 | Mittel mit diesem Text |
| WH9142 | In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. | Auflage | Anwendung | 23 | Mittel mit diesem Text |
| WMFE2 | Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): E2 | Auflage | Mittel | 23 | Mittel mit diesem Text |