Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 31.12.2026

ARVALIN CARB

Zulassungsnummer: 050425-72 Vertriebserweiterung

Formulierung
Gaserzeugendes Produkt
erstmals zugelassen
16.09.2019
zugelassen bis
31.12.2026
Wirkungsbereich
Repellent, Wildschadenverhütungsmittel
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
DET-13140-P-0-GE

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Calciumcarbid calcium carbide 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
DET
Vertrieb
DET

Anwendungen (20)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Ackerbaukulturen Schermaus Freiland 050425-72/00-001
Ackerbaukulturen Maulwurf Freiland 050425-72/00-002
Gemüsekulturen Schermaus Freiland 050425-72/00-003
Gemüsekulturen Maulwurf Freiland 050425-72/00-004
Obstkulturen Schermaus Freiland 050425-72/00-005
Obstkulturen Maulwurf Freiland 050425-72/00-006
Wiesen, Weiden Schermaus Freiland 050425-72/00-007
Wiesen, Weiden Maulwurf Freiland 050425-72/00-008
Zierpflanzen Schermaus Freiland 050425-72/00-009
Zierpflanzen Maulwurf Freiland 050425-72/00-010
Gemüsekulturen Schermaus Freiland 050425-72/00-011
Obstkulturen Schermaus Freiland 050425-72/00-012
Zierpflanzen Schermaus Freiland 050425-72/00-013
Zierpflanzen Maulwurf Freiland 050425-72/00-014
Obstkulturen Maulwurf Freiland 050425-72/00-015
Gemüsekulturen Maulwurf Freiland 050425-72/00-016
Rasen Schermaus Freiland 050425-72/00-017
Rasen Maulwurf Freiland 050425-72/00-018
Rasen Schermaus Freiland 050425-72/00-019
Rasen Maulwurf Freiland 050425-72/00-020

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NT670 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild; deshalb immer tief und unzugänglich in die Gänge der zu bekämpfenden Tiere einbringen.
NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW704 Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten werden.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EO001 SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen.
EO004 SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF501 Die Packung bzw. Unterverpackung (Beutel) darf nur im Freien geöffnet werden und muss unbedingt in einem Arbeitsgang vollständig verbraucht werden.
SF503 Das Mittel darf nur im freien Gelände angewendet werden, jedoch nicht unter Gebäuden und in deren Nähe, damit das Eindringen des entstehenden Gases in die Gebäude vermieden wird.
SF5053 An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Gren
SF506 Das Mittel nicht bei Regen, starkem Nebel oder stark durchfeuchteten Böden auslegen.
SF525 Portionsweise verpackte Beutel bei der Anwendung nicht öffnen.
SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
VH297 Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem kindergesicherten Verschluss versehen sein.
VH298 Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.