Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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InnoProtect Callisto

Zulassungsnummer: 044660-63 Vertriebserweiterung

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
05.07.2023
zugelassen bis
31.05.2033
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
SYD-90250-H-1-SC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Mesotrione mesotrione 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
SYD
Vertrieb
SYD

Anwendungen (4)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 044660-63/00-001
Miscanthus Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 044660-63/01-002
Mohn Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 044660-63/01-003
Lein Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 044660-63/01-004

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF275-14AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMH27 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 27
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.