Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Husar OD

Zulassungsnummer: 036209-00

Formulierung
Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)
erstmals zugelassen
27.05.2024
zugelassen bis
31.03.2033
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
BAY-11900-H-0-OD

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Iodosulfuron iodosulfuron 100 GL Wirkstoff ja
Mefenpyr mefenpyr 300 GL Safener

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
BAY
Vertrieb
BAY

Anwendungen (5)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterweichweizen, Winterroggen, Wintertriticale Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Welsches Weidelgras, Deutsches Weidelgras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter +1 Freiland 036209-00/00-001
Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhartweizen Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 036209-00/00-002
Dinkel Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Welsches Weidelgras, Deutsches Weidelgras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter +1 Freiland 036209-00/00-003
Winterhartweizen Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Welsches Weidelgras, Acker-Kratzdistel, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 036209-00/01-001
Gräser, (-) Weidelgras-Arten, (-) Wiesenschwingel, (-) Wiesen-Rispengras, (-) Gemeines Rispengras Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Acker-Kratzdistel Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 036209-00/02-001

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMH2 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2
WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.