Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.12.2026

Barbarian Biograde 360

Zulassungsnummer: 026173-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
erstmals zugelassen
05.03.2024
zugelassen bis
15.12.2026
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
14019-17585-H-1-SL

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Glyphosat glyphosate 485,8 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Vertrieb

Anwendungen (10)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Ackerbaukulturen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen, Ausfallgetreide, Kartoffeldurchwuchs Freiland 026173-60/00-009
Stilllegungsflächen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 026173-60/00-010
Kernobst Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 026173-60/00-011
Laubholz, Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs 026173-60/00-012
Wiesen, Weiden Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 026173-60/00-013
Mais Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen Freiland 026173-60/01-001
Sommerraps Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen Freiland 026173-60/01-003
Zuckerrübe, Futterrübe Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen Freiland 026173-60/01-005
Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommertriticale, Sommerhafer, Sommerroggen +1 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen Freiland 026173-60/01-007
Ackerbaukulturen, (-) Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen Freiland 026173-60/01-009

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NG352-1 Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 75 Tagen zwischen Spritzanwendungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,4 kg Glyphosat/ha überschreitet.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMH9 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 9
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW261 Das Mittel ist fischgiftig.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.