Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Spinnmilben-Frei Kanemite SC

Zulassungsnummer: 025855-61 Vertriebserweiterung

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
05.02.2015
zugelassen bis
15.11.2027
Wirkungsbereich
Akarizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
12791-98490-A-0-SC;12791-98490-A-1-SC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Acequinocyl acequinocyl 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
SUD3
Vertrieb
SHB

Anwendungen (17)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Kernobst Spinnmilben Freiland 025855-61/00-001
Zierpflanzen Spinnmilben Gewächshaus 025855-61/00-002
Hopfen Spinnmilben Freiland 025855-61/00-005
Tomate Spinnmilben Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 025855-61/01-001
Aubergine Spinnmilben Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 025855-61/01-002
Zierpflanzen Spinnmilben Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025855-61/02-001
Gurke Spinnmilben Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 025855-61/03-001
Sauerkirsche Spinnmilben Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025855-61/04-001
Süßkirsche Spinnmilben Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025855-61/04-002
Pflaume Spinnmilben Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025855-61/04-003
Himbeere, Brombeere Spinnmilben, Gallmilben (Eriophyidae) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025855-61/05-001
Himbeere, Brombeere Spinnmilben, Gallmilben (Eriophyidae) Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 025855-61/05-002
Gurke Spinnmilben Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025855-61/06-001
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) Spinnmilben Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 025855-61/07-001
Zierpflanzen Gallmilben Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025855-61/09-001
Zierpflanzen Gallmilben Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 025855-61/09-002
Baumschulgehölzpflanzen Gallmilben Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025855-61/09-003

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NN233 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WMI20B Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 20B
VH298 Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.