Spinnmilben-Frei Kanemite SC
Zulassungsnummer: 025855-61 Vertriebserweiterung
- Formulierung
- Suspensionskonzentrat
- erstmals zugelassen
- 05.02.2015
- zugelassen bis
- 15.11.2027
- Wirkungsbereich
- Akarizid
- Bienengefährdung
- keine Einstufung hinterlegt
- Versuchsbezeichnung
- 12791-98490-A-0-SC;12791-98490-A-1-SC
Wirkstoffe
| Wirkstoff | englische Bezeichnung | Gehalt | Kategorie | EU-genehmigt |
|---|---|---|---|---|
| Acequinocyl | acequinocyl | 0 GL | Wirkstoff | ja |
Inhaber und Vertrieb
- Zulassungsinhaber
- SUD3
- Vertrieb
- SHB
Anwendungen (17)
| Kultur | Schaderreger | Anwendungsbereich | Anwendungs-Nr. |
|---|---|---|---|
| Kernobst | Spinnmilben | Freiland | 025855-61/00-001 |
| Zierpflanzen | Spinnmilben | Gewächshaus | 025855-61/00-002 |
| Hopfen | Spinnmilben | Freiland | 025855-61/00-005 |
| Tomate | Spinnmilben | Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) | 025855-61/01-001 |
| Aubergine | Spinnmilben | Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) | 025855-61/01-002 |
| Zierpflanzen | Spinnmilben | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 025855-61/02-001 |
| Gurke | Spinnmilben | Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) | 025855-61/03-001 |
| Sauerkirsche | Spinnmilben | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 025855-61/04-001 |
| Süßkirsche | Spinnmilben | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 025855-61/04-002 |
| Pflaume | Spinnmilben | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 025855-61/04-003 |
| Himbeere, Brombeere | Spinnmilben, Gallmilben (Eriophyidae) | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 025855-61/05-001 |
| Himbeere, Brombeere | Spinnmilben, Gallmilben (Eriophyidae) | Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) | 025855-61/05-002 |
| Gurke | Spinnmilben | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 025855-61/06-001 |
| Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Spinnmilben | Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) | 025855-61/07-001 |
| Zierpflanzen | Gallmilben | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 025855-61/09-001 |
| Zierpflanzen | Gallmilben | Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) | 025855-61/09-002 |
| Baumschulgehölzpflanzen | Gallmilben | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 025855-61/09-003 |
Anwendungsbestimmungen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW468 | Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. | – | – |
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NN233 | Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft. | – | – |
| NW262 | Das Mittel ist giftig für Algen. | – | – |
| NW264 | Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. | – | – |
| SB001 | Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. | – | – |
| SB005 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. | – | – |
| SB010 | Für Kinder unzugänglich aufbewahren. | – | – |
| SB111 | Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. | – | – |
| SB166 | Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. | – | – |
| SF1891 | Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | – | – |
| SS110-1 | Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | – | – |
| SS120-1 | Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | – | – |
| SS2101 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |
| SS2202 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. | – | – |
| SS530 | Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |
| SS610 | Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |
| WMI20B | Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 20B | – | – |
| VH298 | Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein. | – | – |
| WH952 | Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen. | – | – |
Hinweise
- Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Amblyseius andersoni (Raubmilbe) eingestuft.
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)
Signalwort
- Gefahr
Gefahrensymbole
- GHS07
- GHS08
- GHS09
Gefahrenhinweise
- Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- Enthält Acequinocyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- Enthält 5-Chlor-2-methyl- 3(2H)isothiazolon, Mischung mit 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- Schädigt die Organe <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
- Kann den Blutkreislauf schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
- Sehr giftig für Wasserorganismen.
- Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
- Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
- Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
- BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
- Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
- Verschüttete Mengen aufnehmen.
- Unter Verschluss aufbewahren.
- Inhalt/Behälter ... zuführen.
Abpackungen
- 50.00 CX 10 (10) Haus- und Kleingarten
- 30.00 CX 10 (10) Haus- und Kleingarten
Vertriebserweiterungen
- Kanemite SC (025855-00) Originalmittel
Weitere Informationen
Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026
Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.