Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Ratron Gift-Linsen

Zulassungsnummer: 025388-00

Formulierung
Fertigköder
erstmals zugelassen
13.08.2018
zugelassen bis
31.12.2027
Wirkungsbereich
Rodentizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
FRU-10200-R-0-RB

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Zinkphosphid zinc phosphide 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
FRU

Anwendungen (29)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Ackerbaukulturen Feldmaus, Erdmaus Freiland 025388-00/00-001
Wiesen, Weiden Feldmaus, Erdmaus Freiland 025388-00/00-002
Gemüsekulturen Feldmaus, Erdmaus Freiland 025388-00/00-003
Wiesen, Weiden Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Grün- und Freilandflächen auf Flughafengelände 025388-00/00-004
Ackerbaukulturen Feldmaus, Erdmaus Freiland 025388-00/00-006
Wiesen, Weiden Feldmaus, Erdmaus Freiland 025388-00/00-007
Gemüsekulturen Feldmaus, Erdmaus Freiland 025388-00/00-008
Wiesen, Weiden Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Grün- und Freilandflächen auf Flughafengelände 025388-00/00-009
Obstkulturen Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus Freiland 025388-00/00-011
Weinrebe Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus Freiland 025388-00/00-012
Forstpflanzen Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus Freiland 025388-00/00-013
Zierpflanzen Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus Freiland 025388-00/00-014
Obstkulturen Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus Freiland 025388-00/00-015
Weinrebe Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus Freiland 025388-00/00-016
Forstpflanzen Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus Freiland 025388-00/00-017
Zierpflanzen Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus Freiland 025388-00/00-018
Forstpflanzen Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus Freiland 025388-00/00-019
Vorratsgüter Hausmaus in Räumen 025388-00/00-020
Vorratsgüter Hausmaus im Außenbereich von Gebäuden 025388-00/00-021
Zierpflanzen Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus Gewächshaus 025388-00/00-032
Zierpflanzen Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus Gewächshaus 025388-00/00-033
Obstkulturen Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus Gewächshaus 025388-00/00-034
Obstkulturen Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus Gewächshaus 025388-00/00-035
Gemüsekulturen Feldmaus, Erdmaus Gewächshaus 025388-00/00-036
Gemüsekulturen Feldmaus, Erdmaus Gewächshaus 025388-00/00-037
Hopfen Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025388-00/01-001
Hopfen Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025388-00/01-002
Nadelholz, Laubholz Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus Freiland, liegendes Holz in Folienlagern Genehmigung (Lückenindikation) 025388-00/02-001
Nadelholz, Laubholz Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus Freiland, liegendes Holz in Folienlagern Genehmigung (Lückenindikation) 025388-00/02-002

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NS648 Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt ist.
NT659 Nicht offen auslegen/ausbringen.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NT658 Haustiere fernhalten.
NT660-1 Die Anwendung des Mittels ist außerhalb von Forsten nur durch verdecktes Ausbringen zulässig (§ 2 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT668 Falls während und nach Bekämpfungsmaßnahmen tote oder sterbende Ratten oder Mäuse gefunden werden, sind diese sofort wegzuräumen, um Sekundärvergiftungen vorzubeugen.
NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB011 Kinder fernhalten.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.