Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 31.12.2026

Merpan 80 WDG

Zulassungsnummer: 024519-00

Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
erstmals zugelassen
22.11.2016
zugelassen bis
31.12.2026
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
MAC-92080-F-2-WG

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Captan captan 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
ADD
Vertrieb
FSG

Anwendungen (8)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Kernobst Schorf (Venturia spp.) Freiland 024519-00/00-001
Kernobst Lagerschorf (Venturia inaequalis), Bitterfäule (Glomerella cingulata) Freiland 024519-00/00-002
Süßkirsche, Sauerkirsche Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii) Freiland 024519-00/00-003
Zierpflanzen, (-) Besenheide (Calluna spec.) Pilzliche Blattfleckenerreger Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024519-00/01-001
Zierpflanzen, (-) Besenheide (Calluna spec.) Pilzliche Blattfleckenerreger Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024519-00/01-002
Besenheide (Calluna spec.) Glomerella sp. Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024519-00/01-003
Zierpflanzen Pilzliche Blattfleckenerreger Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 024519-00/01-004
Zierpflanzen Pilzliche Blattfleckenerreger Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 024519-00/01-005

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NB507 Bei Anwendungen außerhalb der Blütezeit der Kultur ist sicherzustellen, dass sich in den Reihen der behandelten Kultur keine blühenden Unkräuter befinden.
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller ande
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
ST1203 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
WMFM4 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M4
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Parallelimporte mit diesem Referenzmittel

MittelKennzifferImporteurgültig bis
Merpan 80 WDG 066 MENORA GmbH 31.12.2026
Merpan 80 WDG 068 STAR Agro Handels GmbH 31.12.2026
Caserta 80 WDG 071 Star Chemicals doo 31.12.2026
Merpan 80 WDG 072 STAR Agro Handels GmbH 31.12.2026
CAPTAIN 80 WDG 074 C.P.C. Crop Protection Company S.A. 31.12.2026
Merpan 80 WDG 075 STAR Agro Handels GmbH 31.12.2026
Caserta 80 WDG 076 Star Chemicals doo 31.12.2026
Merpan 80 WDG 077 ewia GmbH 31.12.2026
Caserta 80 WDG 078 Star Chemicals doo 31.12.2026
Merpan 80 WDG 079 MENORA GmbH 31.12.2026
CAPTAIN 80 WDG 080 C.P.C. Crop Protection Company S.A. 31.12.2026
Merpan 80 WDG 081 ewia Switzerland AG 31.12.2026
CAPTAN 800 069 **Agrimotion SA [Hist.] 01.02.2024
Makalu 070 **LTT Crops LTD [Hist.] 22.11.2024
Makalu 073 **LTT Crops LTD [Hist.] 22.11.2024

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.