Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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LEGARIS

Zulassungsnummer: 024487-75 Vertriebserweiterung

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
24.07.2025
zugelassen bis
15.03.2028
Wirkungsbereich
Fungizid, Wachstumsregler
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
14881-34401-FW-0-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Metconazol metconazole 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Vertrieb
BAS

Anwendungen (19)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Weizen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 024487-75/00-001
Weizen Gelbrost (Puccinia striiformis) Freiland 024487-75/00-002
Weizen Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 024487-75/00-003
Weizen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) Freiland 024487-75/00-004
Weizen Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) Freiland 024487-75/00-005
Weizen Fusarium-Arten Freiland 024487-75/00-006
Gerste Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 024487-75/00-007
Gerste Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Freiland 024487-75/00-008
Gerste Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Freiland 024487-75/00-009
Roggen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 024487-75/00-010
Roggen Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 024487-75/00-011
Roggen Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Freiland 024487-75/00-012
Triticale Septoria-Arten (Septoria spp.) Freiland 024487-75/00-015
Gerste Zwergrost (Puccinia hordei) Freiland 024487-75/00-017
Winterraps Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) Freiland 024487-75/00-018
Winterraps Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) Freiland 024487-75/00-019
Winterraps Standfestigkeit Freiland 024487-75/00-020
Zierpflanzen Stauchen Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024487-75/01-001
Zierpflanzen Stauchen Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 024487-75/01-002

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NN261 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.