Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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EVURE

Zulassungsnummer: 024218-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Emulsion, Öl in Wasser
erstmals zugelassen
19.09.2017
zugelassen bis
31.08.2027
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
12226-00527-I-3-EW;12226-00527-I-4-EW

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
tau-Fluvalinat tau-fluvalinate 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
ADD
Vertrieb
SYD

Anwendungen (33)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Weizen, Triticale, Roggen Blattläuse Freiland 024218-60/00-001
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Blattläuse als Virusvektoren Freiland 024218-60/00-002
Gerste, Hafer Blattläuse Freiland 024218-60/00-003
Raps Beißende Insekten, (-) Kohltriebrüssler, Großer, (-) Rapsstängelrüssler Freiland 024218-60/00-004
Raps Kohlschotenmücke Freiland 024218-60/00-005
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Rapsglanzkäfer Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/01-001
Blumenkohl Rapsglanzkäfer Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/01-002
Erdbeere Thripse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/02-001
Brokkoli Blattläuse, Rapsglanzkäfer, Beißende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/03-001
Rosenkohl Blattläuse, Rapsglanzkäfer, Beißende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/03-002
Möhre Blattläuse, Beißende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/03-003
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) Blattläuse, Beißende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/03-004
Knollensellerie Blattläuse, Beißende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/03-005
Kohlrübe, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) Blattläuse, Beißende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/03-006
Wurzelpetersilie, Meerrettich, Pastinak, Schwarzwurzel Blattläuse, Beißende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/03-007
Topinambur Blattläuse, Beißende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/03-008
Rettich, Radieschen Blattläuse, Beißende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/03-009
Süßkartoffel Blattläuse, Beißende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/03-010
Chicoree Blattläuse, Beißende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/03-011
Erbse Blattläuse, Beißende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/04-002
Buschbohne Blattläuse, Beißende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/04-003
Zuckererbse Blattläuse, Beißende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/04-004
Hülsengemüse Blattläuse, Beißende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/04-005
Stangenbohne Blattläuse, Beißende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/04-006
Melone Blattläuse, Beißende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/04-007
Salat-Arten Blattläuse, Beißende Insekten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/06-001
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Getreidehähnchen (Lema sp.) Freiland 024218-60/07-001
Weizen Weizengallmücken Freiland 024218-60/07-003
Futtererbse Blattläuse Freiland 024218-60/07-004
Ackerbohne Blattläuse Freiland 024218-60/07-005
Futterrübe, Zuckerrübe Blattläuse Freiland 024218-60/07-006
Erbse Blattläuse Freiland 024218-60/07-011
Blatt- und Stielgemüse, Wurzel- und Knollengemüse, Hülsengemüse Beißende Insekten, Blattläuse Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024218-60/08-001

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NB6623 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BG
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB193 Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller ande
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WMI3A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A
VH630 Der Gehalt an Toluol im technischen Wirkstoff tau-Fluvalinat darf 5 g/kg nicht überschreiten.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.