Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.08.2027

Zünsler- & Raupenfrei

Zulassungsnummer: 024080-63 Vertriebserweiterung

Formulierung
Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)
erstmals zugelassen
24.09.2019
zugelassen bis
15.08.2027
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
SCF-90440-I-1-OD

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Stamm ABTS-351 (Stamm HD-1) Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki strain ABTS-351 (HD-1) 33,2 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
SCF
Vertrieb
SLS

Anwendungen (16)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Mais Maiszünsler Freiland 024080-63/00-001
Weinrebe Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler Freiland 024080-63/00-010
Weinrebe Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler Freiland 024080-63/00-011
Kernobst Freifressende Schmetterlingsraupen, (-) Eulenarten (Noctuidae) Freiland 024080-63/00-012
Kernobst Freifressende Schmetterlingsraupen, (-) Eulenarten (Noctuidae) Freiland 024080-63/00-013
Steinobst Freifressende Schmetterlingsraupen, (-) Eulenarten (Noctuidae) Freiland 024080-63/00-014
Steinobst Freifressende Schmetterlingsraupen, (-) Eulenarten (Noctuidae) Freiland 024080-63/00-015
Kohlgemüse Kohlweißlings-Arten Freiland 024080-63/00-016
Kohlgemüse Kohlweißlings-Arten Freiland 024080-63/00-017
Ziergehölze Freifressende Schmetterlingsraupen, (-) Eulenarten (Noctuidae) Freiland 024080-63/00-028
Ziergehölze Freifressende Schmetterlingsraupen, (-) Eulenarten (Noctuidae) Freiland 024080-63/00-029
Sprossgemüse, Zwiebelgemüse, Blattgemüse und frische Kräuter, Stielmus Freifressende Schmetterlingsraupen, (-) Eulenarten (Noctuidae) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024080-63/01-002
Sprossgemüse, Zwiebelgemüse, Blattgemüse und frische Kräuter, Stielmus Freifressende Schmetterlingsraupen, (-) Eulenarten (Noctuidae) Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 024080-63/01-003
Fruchtgemüse Freifressende Schmetterlingsraupen, (-) Eulenarten (Noctuidae) Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 024080-63/01-004
Zwiebelgemüse Lauchmotte Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024080-63/01-005
Zuckermais Maiszünsler Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 024080-63/01-008

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
VH650 Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
VA302 Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden.
WMI11 Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 11

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.