Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.08.2027
Lizetan Buchsbaumzünslerfrei
Zulassungsnummer: 024080-62 Vertriebserweiterung
- Formulierung
- Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)
- erstmals zugelassen
- 07.08.2017
- zugelassen bis
- 15.08.2027
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Bienengefährdung
- keine Einstufung hinterlegt
- Versuchsbezeichnung
- SCF-90440-I-1-OD
Wirkstoffe
| Wirkstoff | englische Bezeichnung | Gehalt | Kategorie | EU-genehmigt |
|---|---|---|---|---|
| Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Stamm ABTS-351 (Stamm HD-1) | Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki strain ABTS-351 (HD-1) | 33,2 GL | Wirkstoff | ja |
Inhaber und Vertrieb
- Zulassungsinhaber
- SCF
- Vertrieb
- SLS
Anwendungen (16)
| Kultur | Schaderreger | Anwendungsbereich | Anwendungs-Nr. |
|---|---|---|---|
| Mais | Maiszünsler | Freiland | 024080-62/00-001 |
| Weinrebe | Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler | Freiland | 024080-62/00-010 |
| Weinrebe | Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler | Freiland | 024080-62/00-011 |
| Kernobst | Freifressende Schmetterlingsraupen, (-) Eulenarten (Noctuidae) | Freiland | 024080-62/00-012 |
| Kernobst | Freifressende Schmetterlingsraupen, (-) Eulenarten (Noctuidae) | Freiland | 024080-62/00-013 |
| Steinobst | Freifressende Schmetterlingsraupen, (-) Eulenarten (Noctuidae) | Freiland | 024080-62/00-014 |
| Steinobst | Freifressende Schmetterlingsraupen, (-) Eulenarten (Noctuidae) | Freiland | 024080-62/00-015 |
| Kohlgemüse | Kohlweißlings-Arten | Freiland | 024080-62/00-016 |
| Kohlgemüse | Kohlweißlings-Arten | Freiland | 024080-62/00-017 |
| Ziergehölze | Freifressende Schmetterlingsraupen, (-) Eulenarten (Noctuidae) | Freiland | 024080-62/00-028 |
| Ziergehölze | Freifressende Schmetterlingsraupen, (-) Eulenarten (Noctuidae) | Freiland | 024080-62/00-029 |
| Sprossgemüse, Zwiebelgemüse, Blattgemüse und frische Kräuter, Stielmus | Freifressende Schmetterlingsraupen, (-) Eulenarten (Noctuidae) | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 024080-62/01-002 |
| Sprossgemüse, Zwiebelgemüse, Blattgemüse und frische Kräuter, Stielmus | Freifressende Schmetterlingsraupen, (-) Eulenarten (Noctuidae) | Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) | 024080-62/01-003 |
| Fruchtgemüse | Freifressende Schmetterlingsraupen, (-) Eulenarten (Noctuidae) | Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) | 024080-62/01-004 |
| Zwiebelgemüse | Lauchmotte | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 024080-62/01-005 |
| Zuckermais | Maiszünsler | Freiland Genehmigung (Lückenindikation) | 024080-62/01-008 |
Anwendungsbestimmungen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW468 | Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. | – | – |
| SS110-1 | Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | – | – |
| SS2101 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |
| SS530 | Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |
| SS610 | Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. | – | – |
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| WH952 | Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen. | – | – |
| VH650 | Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen. | – | – |
| SB001 | Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. | – | – |
| SB005 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. | – | – |
| SB010 | Für Kinder unzugänglich aufbewahren. | – | – |
| SB111 | Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. | – | – |
| SB166 | Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. | – | – |
| SF245-02 | Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. | – | – |
| SS206 | Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. | – | – |
| VA302 | Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden. | – | – |
| WMI11 | Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 11 | – | – |
Hinweise
- Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft.
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft.
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Phygadeuon trichops (Schlupfwespe) eingestuft.
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccygomimus turionellae (Schlupfwespe) eingestuft.
- Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)
Signalwort
- Achtung
Gefahrensymbole
- GHS07
Gefahrenhinweise
- Enthält Bacillus thuringiensis ssp. kurstaki Stamm HD-1. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
- Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
- Inhalt/Behälter ... zuführen.
Abpackungen
- 5.00 - 15.00 CX 10 (40) Haus- und Kleingarten
Vertriebserweiterungen
- Dipel ES (024080-00) Originalmittel
- BACTOSPEINE ES (024080-60)
- Universal-Raupenfrei Lizetan (024080-61)
- Zünsler- & Raupenfrei (024080-63)
Weitere Informationen
Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026
Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.