Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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FORESIGHT

Zulassungsnummer: 00B453-00

Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
erstmals zugelassen
31.07.2025
zugelassen bis
31.01.2028
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
12463-76001-F-0-SL

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Propamocarb propamocarb 722 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
SHP
Vertrieb
SHA3

Anwendungen (10)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Kartoffel Phytophthora infestans Freiland 00B453-00/00-001
Salate Pythium-Arten (Pythium spp.) Gewächshaus 00B453-00/00-002
Salate Falscher Mehltau (Bremia lactucae) Freiland 00B453-00/00-003
Tomate Pythium-Arten (Pythium spp.) Gewächshaus 00B453-00/00-004
Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Gurke Oomycetes Gewächshaus 00B453-00/00-005
Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Gurke Oomycetes Gewächshaus 00B453-00/00-006
Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Gurke Oomycetes Gewächshaus 00B453-00/00-007
Gurke Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) Gewächshaus 00B453-00/00-008
Gurke Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) Gewächshaus 00B453-00/00-009
Zierpflanzen Pythium-Arten (Pythium spp.) Gewächshaus 00B453-00/00-010

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SF275-VEAC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-EEGE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF564 Das Mittel darf nur mit in einer automatischen Vorrichtung auf das Substrat angewendet werden (z. B. Durchmischen, Gießen, Durchtränken).
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMFF4 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): F4
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.