Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

« Pflanzenschutzmittel

ZINTAL

Zulassungsnummer: 00B407-00

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
16.03.2026
zugelassen bis
01.03.2028
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10661-02107-H-0-SC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Cyprosulfamide cyprosulfamide 0 GL Safener
Thiencarbazone thiencarbazone 200 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
GLM
Vertrieb
SYD

Anwendungen (12)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse, Einjähriges Rispengras Freiland 00B407-00/00-001
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse, Einjähriges Rispengras Freiland 00B407-00/00-002
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse, Einjähriges Rispengras Freiland 00B407-00/00-003
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse, Einjähriges Rispengras Freiland 00B407-00/00-005
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse, Einjähriges Rispengras Freiland 00B407-00/00-006
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse, Einjähriges Rispengras Freiland 00B407-00/00-008
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00B407-00/00-009
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00B407-00/00-010
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00B407-00/00-011
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00B407-00/00-013
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00B407-00/00-014
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00B407-00/00-016

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMH2 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2
WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.