Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.12.2026

Tregus Twist 250 EC

Zulassungsnummer: 00B243-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
25.04.2024
zugelassen bis
15.12.2026
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
12970-20243-W-0-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Trinexapac Trinexapac 250 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
ISZ
Vertrieb
ISZ

Anwendungen (10)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterweichweizen Halmfestigung Freiland 00B243-60/00-001
Wintergerste Halmfestigung Freiland 00B243-60/00-002
Winterroggen Halmfestigung Freiland 00B243-60/00-003
Wintertriticale Halmfestigung Freiland 00B243-60/00-004
Sommerweichweizen Halmfestigung Freiland 00B243-60/00-005
Sommergerste Halmfestigung Freiland 00B243-60/00-006
Hafer Halmfestigung Freiland 00B243-60/00-007
Winterraps Halmfestigung Freiland 00B243-60/00-008
Winterweichweizen Halmfestigung Freiland 00B243-60/00-009
Sommerraps Halmfestigung Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00B243-60/01-001

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.