Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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LEAXO

Zulassungsnummer: 00B241-00

Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
erstmals zugelassen
17.03.2026
zugelassen bis
28.02.2034
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
B2 – bienengefährlich außer bei Anwendung nach Ende des Bienenflugs
Versuchsbezeichnung
12226-00150-I-0-SL

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Acetamiprid acetamiprid 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
ADD

Anwendungen (12)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Kartoffel Blattläuse, Kartoffelkäfer Freiland 00B241-00/00-003
Winterweichweizen, Wintergerste, Wintertriticale, Winterroggen, Dinkel +2 Blattläuse Freiland 00B241-00/00-006
Winterweichweizen, Wintergerste, Wintertriticale, Winterroggen, Dinkel +2 Blattläuse als Virusvektoren Freiland 00B241-00/00-007
Winterraps Rapsstängelrüssler, Gefleckter Kohltriebrüssler Freiland 00B241-00/00-008
Winterraps Rapsglanzkäfer Freiland 00B241-00/00-009
Winterraps Kohlschotenmücke, Kohlschotenrüssler Freiland 00B241-00/00-010
Winterraps Rapserdfloh Freiland 00B241-00/00-011
Sommerraps Gefleckter Kohltriebrüssler Freiland 00B241-00/00-014
Sommerraps Rapsglanzkäfer Freiland 00B241-00/00-015
Sommerraps Kohlschotenmücke, Kohlschotenrüssler Freiland 00B241-00/00-016
Zuckerrübe Blattläuse Freiland 00B241-00/00-017
Zuckerrübe Blattläuse Freiland 00B241-00/00-018

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-28AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF284 Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
LM116 Pflanzenschutzmittel bei 0 °C - 30 °C lagern.
NB6612 Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. B2
NB6621 Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.