Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Xiren TS

Zulassungsnummer: 00B150-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Granulatköder
erstmals zugelassen
09.07.2024
zugelassen bis
31.08.2027
Wirkungsbereich
Molluskizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
14043-30001-M-0-GB

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Metaldehyd metaldehyde 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Vertrieb

Anwendungen (24)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-001
Raps Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-002
Lein Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-003
Senf Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-004
Mohn Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-005
Zuckerrübe Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-006
Kartoffel Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-007
Mais Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-008
Rosenkohl Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-009
Blumenkohl Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-010
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-011
Endivien Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-012
Sareptasenf Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-013
Stielmangold Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-014
Erdbeere Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-015
Zierpflanzen Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-016
Eissalat Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-017
Kresse Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-018
Ölrauke Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-019
Schmalblättriger Doppelsame Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-020
Grünkohl Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-021
Staudenkohl Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-022
Spinat Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-023
Sommerportulak Nacktschnecken Freiland 00B150-60/00-024

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
LM121 Kühl und trocken lagern.
NT658 Haustiere fernhalten.
NT665 Nicht in Häufchen auslegen.
NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB011 Kinder fernhalten.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.