Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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PROPAK

Zulassungsnummer: 00B048-00

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
09.01.2023
zugelassen bis
28.02.2028
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
12463-61001-H-0-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Propaquizafop propaquizafop 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
SHP

Anwendungen (30)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Zuckerrübe Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 00B048-00/00-001
Zuckerrübe Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-002
Zuckerrübe Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-003
Winterraps Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 00B048-00/00-004
Winterraps Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-005
Winterraps Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-006
Kartoffel Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 00B048-00/00-007
Kartoffel Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-008
Kartoffel Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-009
Speisezwiebel Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 00B048-00/00-010
Speisezwiebel Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-011
Speisezwiebel Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-012
Erbse Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 00B048-00/00-013
Erbse Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-014
Erbse Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-015
Stangenbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, Buschbohne Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 00B048-00/00-016
Stangenbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, Buschbohne Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-017
Stangenbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, Buschbohne Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-018
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 00B048-00/00-019
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-020
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-021
Möhre Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 00B048-00/00-022
Möhre Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-023
Möhre Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-024
Wurzelpetersilie Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 00B048-00/00-025
Wurzelpetersilie Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-026
Wurzelpetersilie Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-027
Erdbeere Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 00B048-00/00-028
Erdbeere Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-029
Erdbeere Gemeine Quecke Freiland 00B048-00/00-030

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF275-28BE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF284 Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMH1 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 1
WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.