Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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NEVARO

Zulassungsnummer: 00B007-61 Vertriebserweiterung

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
24.07.2025
zugelassen bis
31.03.2028
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
13047-00009-F-0-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Prothioconazol prothioconazole 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Vertrieb
GFF

Anwendungen (15)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Weichweizen, Hartweizen, Roggen, Triticale Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) Freiland 00B007-61/00-001
Weichweizen, Hartweizen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici), Septoria nodorum Freiland 00B007-61/00-002
Weichweizen, Hartweizen Echter Mehltau (Erysiphe graminis), Gelbrost (Puccinia striiformis), Braunrost (Puccinia recondita), DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) Freiland 00B007-61/00-003
Weichweizen, Hartweizen Fusarium-Arten Freiland 00B007-61/00-004
Gerste, Hafer Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) Freiland 00B007-61/00-005
Gerste Echter Mehltau (Erysiphe graminis), Gelbrost (Puccinia striiformis), Zwergrost (Puccinia hordei), Rhynchosporium secalis, Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Freiland 00B007-61/00-006
Gerste Fusarium-Arten Freiland 00B007-61/00-007
Hafer Echter Mehltau (Erysiphe graminis), Haferkronenrost (Puccinia coronata) Freiland 00B007-61/00-008
Roggen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici), Septoria nodorum Freiland 00B007-61/00-009
Roggen Echter Mehltau (Erysiphe graminis), Rhynchosporium secalis, Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 00B007-61/00-010
Triticale Septoria-Arten (Septoria spp.) Freiland 00B007-61/00-011
Triticale Echter Mehltau (Erysiphe graminis), Braunrost (Puccinia recondita), Gelbrost (Puccinia striiformis), Rhynchosporium secalis Freiland 00B007-61/00-012
Winterraps Sclerotinia sclerotiorum Freiland 00B007-61/00-013
Winterraps Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) Freiland 00B007-61/00-014
Winterraps Cylindrosporium-Weißfleckigkeit (Cylindrosporium concentricum) Freiland 00B007-61/00-015

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF275-VEAC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
VA271 Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. In diesem Fall ist der in der Bundesanzeigerveröffentlichung des BV

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMFG1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.