Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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PRABHA

Zulassungsnummer: 00A944-00

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
24.03.2022
zugelassen bis
31.03.2028
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
12463-72571-F-0-SC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Boscalid Boscalid 0 GL Wirkstoff ja
Prothioconazol prothioconazole 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
SHP
Vertrieb
SHP

Anwendungen (3)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterweichweizen, Winterhartweizen Septoria-Arten (Septoria spp.) Freiland 00A944-00/00-001
Winterweichweizen, Winterhartweizen Fusarium-Arten Freiland 00A944-00/00-002
Winterweichweizen, Winterhartweizen Braunrost (Puccinia recondita f. sp. tritici) Freiland 00A944-00/00-003

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-VEAC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
VA271 Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. In diesem Fall ist der in der Bundesanzeigerveröffentlichung des BV

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMFG1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
WMFC2 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C2
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Parallelimporte mit diesem Referenzmittel

MittelKennzifferImporteurgültig bis
PRABOCARE 001 Agrocare Chemicals KFT 31.03.2028

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.