Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Profi Fluroxy 200 EC

Zulassungsnummer: 00A940-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
02.08.2023
zugelassen bis
15.02.2028
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10285-00005-H-0-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Fluroxypyr fluroxypyr 288 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
NUD
Vertrieb

Anwendungen (10)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterweichweizen, Wintergerste Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A940-60/00-001
Winterhafer, Winterroggen, Wintertriticale, Winterhartweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A940-60/00-002
Sommerweichweizen, Sommergerste Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A940-60/00-003
Sommerhafer Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A940-60/00-004
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A940-60/00-005
Wiesen, Weiden Ampfer-Arten Freiland 00A940-60/00-006
Wiesen, Weiden Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A940-60/00-007
Weiden-Arten Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A940-60/01-001
Laubholz, Nadelholz Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A940-60/01-002
Miscanthus Zweikeimblättrige Unkräuter Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A940-60/01-003

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
VN439 Kein Nachbau von Wurzel- und Knollengemüse ein Jahr nach der Anwendung.
VV613 Es ist sicherzustellen, dass Wiesen und Weiden durch Tiere frühestens 7 Tage nach der letzten Anwendung wieder betreten werden.
WMH4 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.